Verringerung der Energieintensität
Das Regierungsprogramm der Österreichischen Bundesregierung für die XXIII. Gesetzgebungsperiode nennt das österreichische Ziel im Bereich Energie sparen:
"Ziel ist die stärkere Entkoppelung zwischen Wirtschaftswachstum und dem Energieverbrauch zur Verbesserung der Energieintensität. Die Koordinierung eines nationalen Energieeffizienz-Aktionsprogramms wird von der Österreichischen Energieagentur wahrgenommen."
15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern zur Umsetzung der Richtlinie 2006/32/EG
Zur innerstaatlichen Umsetzung der Endenergieeffizienz-Richtlinie wurde eine 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern verabschiedet. Ziel dieser Vereinbarung ist es, eine zwischen den Vertragsparteien (Anm. Bund und Länder) koordinierte Umsetzung der Endenergieeffizienz-Richtlinie zu gewährleisten (Art. 1(1)).
Der nationale Energieeinsparrichtwert, der nach Art. 4 Abs. 1 und Anhang I und II der Richtlinie berechnet wurde, beträgt 80.400 TJ. Dieser Energieeinsparrichtwert ist bis zum 31. Dezember 2016 zu erreichen. Als Zwischenziel wurde ein nationaler Energieeinsparrichtwert von 17.900 TJ für den 31. Dezember 2010 festgelegt.
Bund und Länder verpflichten sich, im Rahmen ihres jeweiligen Wirkungsbereichs, Energieeffizienzmaßnahmen zu setzen bzw. Energiedienstleistungen zu fördern, um den nationalen Energieeinsparrichtwert zu den genannten Terminen zu erreichen (Art. 3 (1)).
Die im Wirkungsbereich der Vertragsparteien zur Erreichung des nationalen Energieeinsparrichtwertes vorgesehenen Energieeffizienzmaßnahmen und die mittels harmonisierter Bottom-up Methoden berechneten Endenergieeinsparungen sind in nationalen Energieeffizienz-Aktionsplänen festzuhalten.
