Verantwortung für Energieversorger
Die Mitgliedstaaten müssen dafür sorgen, dass die Energieverteiler, die Verteilernetzbetreiber und die Energieeinzelhandelsunternehmen, die Elektrizität, Erdgas, Heizöl oder Fernwärme verkaufen,
- sich jeder Tätigkeit enthalten, die die Erbringung von Energiedienstleistungen, die Bereitstellung von Programmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und sonstige Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz im Allgemeinen beeinträchtigen könnte,
- Informationen über ihre Endkunden bereitstellen, die für die Konzipierung und Durchführung von Energieeffizienzprogrammen notwendig sind,
- entsprechend der Entscheidung der Mitgliedstaaten und möglicherweise mit Hilfe von freiwilligen Vereinbarungen oder anderen marktorientierten Instrumenten entweder Energiedienstleistungen für ihre Endkunden anbieten und fördern oder Energieaudits und/oder Energieeffizienzmaßnahmen anbieten und fördern oder aber sich an Finanzierungsinstrumenten zur Verbesserung der Energieeffizienz beteiligen.
