Ziel: 80,4 PJ einsparen
Der generelle nationale Energieeinsparrichtwert ist laut Energieeffizienzrichtlinie Art. 4 (1) gemäß den Vorschriften und der Methodik in Anhang I festzulegen und wurde im österreichischen Energieeffizienz-Aktionsplan (NEEAP) errechnet.
Der nationale Einsparrichtwert für Österreich, der im Jahr 2016 erreicht werden soll, beträgt 80,4 PJ oder 22,34 TWh. Der Einsparrichtwert für das Zwischenziel für 2010 beträgt 17,9 PJ.
Die Methodik zur Berechnung des Energieeinsparrichtwert ist in Anhang I der Richtlinie definiert.
Die folgende Grafik illustriert die Schritte vom gesamten Endenergieverbrauch zum 9%-Einsparrichtwert. Nach Bereinigung der Endenergiemengen von u. a. Emissionshandelsbetrieben, Teilen der Streitkräfte und Flugverkehr errechnet sich aus dem durchschnittlichen bereinigten Endenergieverbrauch der Jahre 2001-2005 der 9%-Einsparrichtwert von 80,4 PJ.

