Energieverbrauch nachvollziehbar machen!
Die Richtlinie soll einen Rahmen schaffen, dass alle Endkunden ihren Energieverbrauch nachvollziehen können.
Die Richtlinie verlangt, dass hochwertige, für alle Endverbraucher bestimmte Energieauditprogramme entwickelt und eingesetzt werden. Die aus diesem Audit resultierende Zertifizierung ist der im Rahmen der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz in Gebäuden erfolgten Zertifizierung gleichzusetzen.
Die Mitgliedstaaten müssen auch sicherstellen, dass die Endkunden zu wettbewerbsfähigen Preisen Einzelaufstellungen und verständliche Abrechnungen erhalten, aus denen ihr tatsächlicher Energieverbrauch hervorgeht.
Die Abrechnungen müssen soweit möglich den tatsächlichen Verbrauch wiedergeben und u. a. die folgenden Informationen beinhalten: geltende tatsächliche Preise und tatsächlicher Energieverbrauch, Vergleich des gegenwärtigen Energieverbrauchs mit dem Energieverbrauch des Vorjahres, Kontaktinformationen zu Stellen, von denen Angaben über die Verbesserung der Energieeffizienz erhalten werden können.
Soweit es technisch machbar und finanziell vertretbar ist, müssen individuelle Zähler zu wettbewerbsorientierten Preisen installiert werden.
