Energiedienstleistungen fördern
Die Mitgliedstaaten können Finanzierungsinstrumente (z.B. einen oder mehrere Fonds) oder sonstige Maßnahmen zur Förderung einer effizienteren Endenergienutzung einführen (z.B. freiwillige Vereinbarungen mit Verbänden).
Die Richtlinie fordert die Mitgliedstaaten auf, nationale Rechtsvorschriften aufzuheben oder zu ändern, wenn diese die Nutzung von Finanzinstrumenten auf dem Markt für Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen unnötigerweise oder unverhältnismäßig behindern oder beschränken. Den interessierten Kreisen müssen Musterverträge für Finanzinstrumente zur Verfügung gestellt werden.
Außerdem müssen in Übertragungs- und Verteilungstarifen enthaltene Anreize, die das Volumen verteilter oder übertragener Energie unnötig erhöhen, beseitigt werden.
