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Energieeffizienz-Aktionsplan (NEEAP)

Die Energieeffizienz- und Energiedienstleistungsrichtlinie fordert in Artikel 14 Abs. 2 die Mitgliedstaaten auf, drei nationale Energieeffizienz-Aktionspläne (NEEAP) jeweils am 30. Juni 2007, 2011 und 2014 der Europäischen Kommission vorzulegen.

Der erste NEEAP, der die Grundlage der österreichischen Energieeffizienzpolitik bildet, wurde von der Österreichischen Energieagentur erarbeitet und im Juni 2007 vom zuständigen Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend (BMWFJ) der Europäischen Kommission vorgelegt. Es wurde ein Bündel von 378 Maßnahmen vorgestellt, die von der thermischen Sanierung von Gebäuden, über den Verkehr bis hin zur Industrie reichen. Außerdem wurden im ersten NEEAP die für Österreich anzustrebenden Einsparrichtwerte für das Zwischen- und Endziel festgelegt.

Der zweite und dritte NEEAP soll laut Richtlinie jene Maßnahmen und deren Endenergieeinsparungen beschreiben, die zur Erreichung des Zwischen- und Endziels beitragen. Außerdem ist in diesen beiden NEEAPs zu dokumentieren, wie der öffentliche Sektor seine Vorbildwirkung wahrnimmt und in welcher Weise die in der Richtlinie geforderte Information und Beratung der Endkunden erfolgt.

Der zweite NEEAP wurde im Frühjahr 2011 von der Österreichischen Energieagentur im Auftrag des BMWFJ erstellt und Ende Juni 2011 vom BMWFJ an die Europäische Kommission übermittelt. Er enthält alle wichtigen Informationen zur Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie in Österreich und zur Erreichung der entsprechenden Einsparziele.

Der erste und der zweite österreichische NEEAP stehen in der Infothek zum Download bereit.

 

 
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