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Qualifikationserfordernis Energieauditor

Damit Energieaudits als Energieeffizienzmaßnahme laut Energieeffizienz- und Energiedienstleistungsrichtlinie anerkannt werden, müssen diese von qualifizierten Energieauditoren durchgeführt werden. Als Qualifikationskriterien gelten folgende zwei Muss-Kriterien:

1) 2 jährige Beratungs- oder Planungserfahrung in Betrieben im Energiebereich und

2) Energietechnisches Fachwissen, das alternativ durch erfolgreiche Absolvierung folgender Ausbildungen oder Kurse nachgewiesen werden kann:

Obige Liste wird laufend ergänzt. Sollten sie eine Ausbildung für Energieauditoren anbieten, die den genannten Ausbildungen entspricht und anerkannt werden soll, setzten Sie sich bitte mit Mag. Gregor Thenius in Verbindung.

 
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