Die Richtlinie 2006/32/EG
Von der Kommission im Dezember 2003 als Vorschlag vorgelegt, wurde die Energieeffizienz- und Energiedienstleistungsrichtlinie (oder Energy Service Directive, ESD) am 14. März 2006 unter österreichischem Vorsitz vom Energieministerrat beschlossen.
Effizienz der Endenergienutzung steigern
Der Zweck der Richtlinie ist es, die Effizienz der Endenergienutzung in den Mitgliedstaaten zu steigern sowie die Voraussetzungen für Entwicklung und Förderung eines Markts für Energiedienstleistungen und für andere Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz beim Endkunden zu schaffen.
Wer ist von der Richtlinie betroffen?
Der Anwendungsbereich der Richtlinie umfasst Energieverteiler, Verteilernetzbetreiber, Einzelhandelsunternehmer sowie Anbieter von Energieeffizienzmaßnahmen und Endkunden.
Ausgenommen von der Richtlinie sind nur
- Unternehmen im Emissionshandel („diejenigen Unternehmen, die an den in Anhang I der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 2003 über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft aufgelisteten Kategorien von Tätigkeiten beteiligt sind“) und
- bis zu einem gewissen Grad die Streitkräfte.
Einsparrichtwert 9 %
Das Ziel der Energieeffizienzrichtlinie ist es, im neunten Jahr der Anwendung der Richtlinie den Einsparrichtwert von 9 % zu erreichen.
Die Einsparung sind aufgrund von Energiedienstleistungen und anderen Energieeffizienzmaßnahmen zu erreichen.
Für Österreich beträgt der nationale Energieeinsparrichtwert im Jahr 2016 80,4 PJ oder 22,34 TWh.
Monitoring von Maßnahmen
Die Richtlinie verlangt in Artikel 4 Absatz 4 von den Mitgliedsstaaten, eine unabhängige Behörde oder öffentliche Stelle zu benennen, die die gesetzten Maßnahmen überprüft, die Energieeinsparungen ermittelt und darüber berichtet.
In Österreich beauftragte das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit die Österreichische Energieagentur mit den Aufgaben für die Energieeffizienz-Monitoringstelle.
