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Vereinbarung mit den Bundesländern

Die Endenergieeffizienz-Richtlinie war von den Mitgliedstaaten bis Mai 2008 umzusetzen. In Österreich erfolgt die Umsetzung der Richtlinie im Rahmen einer Vereinbarung zwischen Bund und Ländern gemäß Art. 15a B-VG. 

Zusätzlich sieht die Richtlinie in Artikel 6 verschiedene Vorgaben für Energieverteiler, Verteilernetzbetreiber und Einzelhandelsunternehmen in den Mitgliedsstaaten vor. In Österreich wurden in Umsetzung dieses Artikels freiwillige Vereinbarungen zwischen dem Bund und den Verbänden der Energieunternehmen geschlossen. Diese müssen klare und eindeutige Ziele sowie Überwachungs- und Berichterstattungs-anforderungen enthalten.

Die freiwilligen Vereinbarungen zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend und den Verbänden wurden Ende 2009 abgeschlossen.

 

 

 

 
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit Europäische Kommission Österreichische Energieagentur