- Bericht: Umsetzung des Energieeffizienzgesetzes (EEffG) gemäß § 30 Abs. 3 EEffG
- Energielieferanten: Meldung von Energieeffizienzmaßnahmen bis 14. Februar 2017
- Geänderte Öffnungszeiten der Hotline
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Umsetzung des Energieeffizienzgesetzes (EEffG) – Bericht gemäß
§ 30 Abs. 3
Laut dem von der Monitoringstelle verfassten Bericht zum Stand der Umsetzung des EEffG, wurden die bisherigen Ziele übererfüllt und eine Umsetzung bis 2020 ist realistisch. Nach Detailanalyse der im Februar 2016 gemeldeten Energieeffizienzmaßnahmen wurden von Energielieferanten für die Jahre 2014 und 2015 Maßnahmen mit 13,8 Petajoule an Energieeffizienzgewinnen gemeldet. Die öffentliche Hand erzielte 10,2 Petajoule an strategischen Maßnahmen.
>>> <link https: www.monitoringstelle.at _blank external-link-new-window external link in new>Bericht Gemäß § 30
Energielieferanten: Meldung von Energieeffizienzmaßnahmen
bis 14. Februar 2017
Das Ende der zweiten Verpflichtungsperiode (1.1.2016 bis 31.12.2016) naht.
Jeder Energielieferant, der im Vorjahr (2015) mehr als 25 GWh Energie entgeltlich an Endenergieverbraucher im Inland abgegeben hat, unterliegt gemäß Energieeffizienzgesetz einer Verpflichtung: Er muss Energieeffizienzmaßnahmen nachweisen, die 0,6 Prozent dieser Vorjahres-Energieabsätze an österreichische Endkunden entsprechen. Die Maßnahmen können beim Energielieferanten selbst, bei Endkunden oder bei anderen Endenergieverbrauchern in Österreich umgesetzt bzw. zugekauft werden. Alternativ dazu kann ein Ausgleichsbetrag geleistet werden.
Die 2016 von den einzelnen Energielieferanten gesetzten bzw. erworbenen Energieeffizienzmaßnahmen und die etwaige Zahlung eines Ausgleichsbetrags sind bis zum 14. Februar 2017 (24:00) an die Monitoringstelle zu melden. Ebenso ist die Bekanntgabe des Energieabsatzes von 2016 in der Anwendung bis dahin einzutragen. Die Meldungen müssen über die sogenannte „Anwendung zum Energieeffizienzgesetz“ im Unternehmensserviceportal (USP) des Bundes erfolgen.
Weitere Informationen rund um die <link>Verpflichtung für Energielieferanten und Details zur <link>Registrierung im USP, finden Sie auf unserer <link https: www.monitoringstelle.at>Homepage.
Öffnungszeiten der Hotline
Außerhalb unserer gewohnten Öffnungszeiten (Mo-Fr 08:30 -12:30) ist die Hotline an folgenden Tagen nicht erreichbar:
Fr 09.12.2016 – Fenstertag
Di 27.12 bis Fr. 30.12.2016 – Betriebsurlaub
Aufgrund der Deadline 14. Feb. 2017 für die Maßnahmenmeldungen sowie der Meldung des Energieabsatzes für das Jahr 2016 für verpflichtete Energielieferanten, werden die Öffnungszeiten der Hotline an folgenden Tagen erweitert.
Mo 23.01. – Fr 10.02.2017 | 08:00 – 16:00
Mo 13.02. – Mi 15.02.2017 | 08:00 – 20:00
Do 16.02. – Fr 17.02.2017 | 08:00 – 18:00