- Energieeffizienzgesetz bewährt sich auch im zweiten Jahr
- Katalog an standardisierten Einsparungswerten für Maßnahmen wird laufend erweitert
- Leitfaden für die Bewertung von individuellen Maßnahmen und Maßnahmen unter Verwendung eines Energieausweises
- Öffentliche Stellen: Energieeinsparung in Gebäuden des Bundes (§ 16 EEffG) - Leitfaden
- Energielieferanten: Meldung, wenn sie im aktuellen Verpflichtungsjahr 25GWh nicht mehr erreichen? - Anleitung
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Energieeffizienzgesetz bewährt sich auch im zweiten Jahr
„Die Richtung stimmt: Österreich ist auf einem guten Weg, die Vorgaben der Energieeffizienz-Richtlinie der Europäischen Union zu erfüllen“, sagt Wirtschafts- und Energieminister Reinhold Mitterlehner zu den vorläufigen Zahlen der zweiten Verpflichtungsperiode des Energieeffizienzgesetzes (EEffG). „Die heimische Wirtschaft hat die Vorteile von Energieeffizienz erkannt und zeigt, dass sie für Umwelt- und Klimaschutz steht. Allein für das Jahr 2016 gab es rund 10.000 Meldungen von Energiesparmaßnahmen“, sagt Mitterlehner.
Bilanz des Energieeffizienzgesetzes in Zahlen
In der zweiten Verpflichtungsperiode (1.1.2016 bis 31.12.2016) erfolgten
- insgesamt 9.668 Meldungen
- 5.855 davon kamen von verpflichteten Energielieferanten.
- Diese Energieeinsparungen haben ein Ausmaß von 7,21 Petajoule (PJ), wobei 5,07 PJ basierend auf den Energieabsatzmeldungen gesetzlich vorgegeben waren
- Weitere 3.813 Meldungen wurden als freiwillige Maßnahme von Unternehmen in die Datenbank eingetragen.
Bei diesen Zahlen handelt es sich um die ersten Auswertungen der Meldungen, diese werden im Laufe des Jahres von Seiten der Monitoringstelle Energieeffizienz im Detail überprüft werden.
<link>>> Weiterlesen in der aktuellen Presseaussendung
Der Katalog an standardisierten Einsparungswerten für Maßnahmen wird laufend erweitert
Die Monitoringstelle erweitert periodisch die verallgemeinerten Methoden, die für eine Mehrzahl von Fällen angewendet werden können (gemäß § 12 Richtlinienverordnung). Diese Methoden werden von der Monitoringstelle Energieeffizienz in Zusammenarbeit mit verpflichteten Energielieferanten entwickelt und vom BMWFW im Einvernehmen mit dem BMASK und dem BMLFUW per Verordnung veröffentlicht.
Methodenentwicklung durch die Monitoringstelle
Im Laufe des Jahres 2017 wird die Monitoringstelle - über die bestehenden Methoden hinaus - Grundlagen für folgende, neue verallgemeinerte Methoden erarbeiten:
- Defaultwerte für die Sanierung von Bauteilen in Nichtwohngebäuden
- Erweiterung im Bereich Heizsysteme in Wohngebäuden um den Fall ausschließlicher Raumwärmebereitstellung
- Erweiterung der Heizungssysteme in Nicht-Wohngebäuden:
- Defaultwerte für Neubau
- Erweiterung um Defaultwerte für weitere Gebäudetypen
- Erweiterung bestehender Mobilitätsmethoden
- Ergänzung alternative Fahrzeugtechnologien und Flottenerneuerung um Defaultwerte für Lkw und Autobusse
- Ergänzung Reifenluftdruckkontrolle um Defaultwerte für Autobusse
- Telearbeit und Jobticket
Weitere zu erstellende Methoden werden derzeit abgestimmt und in einem der nächsten Newsletter bekanntgegeben.
Methodenentwicklung durch Dritte
Im Sinne einer zusätzlichen Erweiterung der für verpflichtete Unternehmen verfügbaren standardisierten Bewertungsmethoden begutachtet die Monitoringstelle laufend Methodenvorschläge Dritter. Methodenvorschläge müssen sich an der Struktur bestehender Methodenbeschreibungen sowie an den Vorgaben der Richtlinienverordnung orientieren und können laufend übermittelt werden. Methodenvorschläge müssen "produktneutral" formuliert werden, d.h. prinzipiell muss es jedem möglich sein, die Maßnahme anzubieten.
Fragen bezüglich der Erarbeitung eigener Methodenvorschläge richten Sie bitte an <link window for sending>office@monitoringstelle.at mit dem Betreff „Methodenvorschlag 2017“.
Leitfaden für die Bewertung von individuellen Maßnahmen und Maßnahmen unter Verwendung eines Energieausweises
Leitfaden 1: Bewertung von Gebäude-Maßnahmen mit Energieausweisen
Der vorliegende Leitfaden dient als Hilfestellung für die Bewertung von Energieeffizienz-Maßnahmen im Gebäudebereich unter der Verwendung von Energieausweisen. Energieausweise dienen als Quelle für Gebäude- und Energiekenndaten, die zur Berechnung von Energieeinsparungen verwendet werden können. Sie stellen außerdem geeignete Belege für die Maßnahmen-Dokumentation dar.
<link https: www.monitoringstelle.at _blank external-link-new-window external link in new>>> Den Leitfaden finden Sie hier auf unserer Webseite.
Leitfaden 2: Für die individuelle Bewertung einer Energieeffizienzmaßnahme
Eine „individuelle Bewertung“ ist eine gutachterliche Evaluierung von Energieeinsparungen, die auf Basis der Vorgaben der Verordnung BGBl.II Nr. 394/2015 für einzelne Energieeffiziezmaßnahmen vorgenommen wurde.
Der vorliegende Leitfaden dient als Hilfestellung für die Bewertung von Energieeffizienz-Maßnahmen für die keine verallgemeinerten Methoden existieren oder fachliche Gründe gegen die Verwendung einer verallgemeinerten Methode schriftlich gegenüber der Monitoringstelle Energieeffizienz dargelegt werden können.
<link https: www.monitoringstelle.at _blank external-link-new-window external link in new>>> Den Leitfaden finden Sie hier auf unserer Webseite.
Öffentliche Stellen: Energieeinsparung in Gebäuden des Bundes (§ 16 EEffG) - Leitfaden für Einträge in die Gebäudedatenbank
Öffentliche Stellen haben im Energieeffizienzgesetz eine Reihe von Pflichten auferlegt bekommen. Sie fungieren als Vorbild, sparen selbst Energie ein und tragen mit der Entwicklung von Anreizsystemen, wie zum Beispiel Förderprogrammen, dazu bei, dass sich Energieeffizienz in Österreich flächendeckend durchsetzt.
Als Voraussetzung und Grundlage für diese Einsparungen soll zum einen der Bestand an Bundesgebäuden, einschließlich jener Gebäude bzw. Gebäudeteile welche vom Bund genutzt werden, sowie deren Daten gesammelt und in einer gemeinsamen Datenbank gespeichert werden. Die Bundesgebäudedatenbank liegt unter <link http: www.usp.at _blank>www.usp.at. Ein Leitfaden mit detaillierten Angaben zum Befüllen der Datenbank finden Sie auf dieser Seite:
<link https: www.monitoringstelle.at _blank external-link-new-window external link in new>>> Leitfaden zur Befüllung der Bundesgebäudedatenbank.
Was müssen Energielieferanten - wenn sie im aktuellen Verpflichtungsjahr 25 GWh nicht mehr erreichen - melden?
Energielieferanten deren Energieabsatz 2014 und/oder 2015 über 25 GWh gelegen hat, jedoch der Energieabsatz 2016 unter 25 GWh gefallen ist, können die Monitoringstelle unterstützen indem sie dies im USP bekannt geben.
Das hat zum Vorteil, dass Ihr Unternehmen bei Auswertungen der Monitoringstelle als nicht verpflichtet gem. §10 erkannt wird und somit von Aussendungen - betreffend einer eventuell verabsäumten Meldung - nicht betroffen sein wird.
Die Nichtbekanntgabe des Energieabsatzes unter 25 GWh und das Nichtbeachten von Aussendungen der Monitoringstelle kann bei den Unternehmen zu administrativen Aufwänden führen.
<link file:8177 download file>>> Eine Anleitung für die Anwendung im USP finden Sie hier