- Übertragungsformular
- Ausgleichsbetrag
- Übersichtsliste der Maßnahmen herunterladen
- Nationaler Energieeffizienzaktionsplan (NEEAP)
- Energieeffizienz-Richtlinienverordnung (RiLi-VO)
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Ab sofort gibt es in der Anwendung zum EEffG neue Funktionen und Vereinfachungen. Das Übertragungsformular steht nun zur Verfügung, die Meldung des Ausgleichsbetrages befindet sich nun im Bereich Maßnahmenübersicht und die Übersicht der gemeldeten Maßnahmen kann als Tabelle exportiert werden. Ebenso wurden die Maßeinheiten in der Statusübersicht einheitlich auf kWh geändert.
Übertragungsformular
Wird die individuelle Jahresverpflichtung übererfüllt, so kann die über die Verpflichtungshöhe hinausreichende Übererfüllung auch auf das Folgejahr bzw. die Folgejahre übertragen werden. Dieses Übertragungsformular steht ab sofort in der Anwendung zum EEffG zur Verfügung!
Zeigt die „Statusübersicht“ in der Anwendung eine Übererfüllung an, kann diese jederzeit an ein darauffolgendes Jahr übertragen werden. Die Übererfüllung wird in Haushalts- und Industriemaßnahmen unterteilt übertragen. Eine genaue Beschreibung der Vorgehensweise finden Sie <link file:8201 download file>hier.
Ausgleichsbetrag
Aufgrund von § 21. (1) EEffG können Energielieferanten gemäß § 10, anstelle des Setzens oder Nachweisens von Maßnahmen, ihre Pflicht zur Durchführung von Energieeffizienzmaßnahmen für das jeweilige Jahr durch Zahlung eines Ausgleichsbetrages im entsprechenden Ausmaß erfüllen.
Das Formular ist schon seit langem vorhanden, ist aber ab sofort im Bereich der Maßnahmenübersicht zu finden.
Eine genaue Beschreibung der Vorgehensweise finden Sie <link file:8199 download file>hier.
Liste herunterladen
Die Übersichtsliste der Maßnahmen kann ab sofort als csv-Tabelle exportiert und von den Unternehmen bearbeitet werden.
Eine Anleitung wie die Liste von csv- in eine xls-Datei umgewandelt werden kann, finden Sie <link file:8200 download file>hier.
Nationaler Energieeffizienzaktionsplan (NEEAP)
Die konsequente Steigerung der Energieeffizienz in allen Sektoren ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor im Rahmen der österreichischen Energie- und Klimapolitik, denn die günstigste, sauberste und sicherste Energie ist jene, die erst gar nicht verbraucht wird. Effizienterer Einsatz von Energie führt nicht nur zu Kosteneinsparungen für die Energieverbraucher, sondern trägt auch zur Reduktion von Treibhausgasemissionen und zur Erhaltung der Versorgungssicherheit bei. Eine sichere und kostengünstige Energieversorgung verbessert die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Volkswirtschaft und damit auch die Arbeitsmarktsituation. Durch eine Optimierung des Input-/Output-Verhältnisses wird daher eine äußerst kostenwirksame Möglichkeit geschaffen, um die Wirtschaft zu unterstützen und Wachstum, Beschäftigung und Investitionen zu fördern.
Alle drei Jahre, beginnend mit dem 30. April 2014, ist ein nationaler Energieeffizienz-Aktionsplan an die Europäische Kommission zu übermitteln. Mit Ende April 2017 ist der zweite nationale Energieeffizienz-Aktionsplan an die Europäische Kommission übermittelt worden. Die Berichte finden Sie unter <link https: www.monitoringstelle.at _blank external-link-new-window und>„Zahlen und Fakten“
Energieeffizienz-Richtlinienverordnung (RiLi-VO)
Gemäß Energieeffizienz-Richtlinienverordnung 2015 (BGBl. II 394/2015 – RiLiVO 2015) erstellt die Monitoringstelle Energieeffizienz jährlich über individuelle Maßnahmen mit Einsparvolumina von höchstens 15 MWh (§ 4 Abs. 5 RiLiVO) sowie über den Umfang gemeldeter betrieblicher Energieeffizienzmaßnahmen gemäß Anlage 1a (§17 Abs. 4 RiLi-VO) einen Bericht. Den Bericht für die Verpflichtungsperiode 2016 finden Sie im Bereich <link https: www.monitoringstelle.at _blank external-link-new-window und>„Zahlen und Fakten“