Newsletter | November 2017

Zum Nachlesen | Der Newsletter der Monitoringstelle Energieeffizienz von November 2017.

  • Registrierung für EnergieberaterInnen ab sofort möglich

  • Ausbildungsregister aktualisiert

  • Neue Methoden in Begutachtung

  • Marktentwicklungsbericht 2017

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Registrierung für EnergieberaterInnen ab sofort möglich

Bisher konnten sich interne bzw. externe AuditorInnen für große Unternehmen gem. §9 EEffG, bei entsprechenden Qualifikationen, als AuditorInnen bei der Monitoringstelle registrieren lassen. Neu ist ab sofort die Möglichkeit, eine Zulassung als EnergieberaterIn für Beratungen von kleinen und mittleren Unternehmen zu beantragen, um im Register der EnergieberaterInnen gelistet zu werden.
Auch hier ist das Ziel der Beratungen, Potenziale zwecks Verbesserung der Energieeffizienz zu identifizieren.

Für Beratungen in Haushalten ist kein Eintrag im Register erforderlich. Allerdings ist es empfehlenswert, eine Bestätigung der Qualifikationen der Maßnahmendokumentation beizulegen bzw. auf Anfrage der Monitoringstelle, bei einer Prüfung der Maßnahme „Energieberatung für private Haushalte“, vorlegen zu können.

Sie haben Interesse, EnergieberaterIn zu werden?
Zur objektiven Bewertung der Qualifikation wurde eine Systematik entwickelt, welche sich am bereits erprobten Punktesystem für externe EnergieauditorInnen orientiert.
Eine genaue Anleitung und Informationen zu den Voraussetzungen, um als EnergieberaterIn in das Register aufgenommen zu werden, finden Sie auf unserer <link>Website.

Ausbildungsregister aktualisiert

Die Liste der Ausbildungen für EnergieauditorInnen wurde aktualisiert und um einige Ausbildungen erweitert.

Aktuell sind bereits mehr als 260 energiespezifische lang- und kurzfristige Ausbildungen von der Monitoringstelle bewertet worden. Neu entwickelte Kurse werden auf Anfrage laufend beurteilt und bei Eignung in unser Bewertungsschema aufgenommen.

Eine Übersicht von Kursen, für die eine Punktezuordnung durchgeführt werden konnte, finden Sie <link file:8234 download file>auf unserer Website.

Neue Methoden in Begutachtung

Neben der Aktualisierung bestehender Methoden entwickelt die Monitoringstelle in Zusammenarbeit mit verpflichteten EnergielieferantInnen auch zusätzliche Methoden. Auf der Website der Monitoringstelle sind aktuelle Methodenvorschläge, die möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt im Verordnungsweg rechtlich formalisiert werden könnten, verfügbar.
Die aktuellen Methodenvorschläge finden Sie unter <link>Punkt 3 „Individuelle Bewertungen“

Bericht zur Marktentwicklung 2017

Im Rahmen der gesetzlich festgelegten Aufgaben der nationalen Energieeffizienz-Monitoringstelle wird der Markt für Energieeffizienz-Maßnahmen, Energieaudits und andere Energiedienstleistungen beobachtet und werden Empfehlungen für weitere Ausgestaltung der Rahmenbedingungen erarbeitet.
Unter gut 1.600 repräsentativen Unternehmen wurde dazu auch heuer wieder eine Umfrage durchgeführt.

Den von der Monitoringstelle verfassten Endbericht mit allen Auswertungen, detaillierten Ergebnissen und Kernaussagen des Fragebogens finden Sie hier zum Download:

>>> <link _blank internal link in current>Bericht zur Marktentwicklung

 

 

Hinweis
Der gesamte Inhalt dieser Website bezieht sich auf das Energieeffizienzgesetzes (BGBl I Nr. 72/2014 – kurz EEffG). Viele Bestimmungen dieses Gesetzes (wie z.B. die Lieferantenverpflichtung oder die Auditverpflichtung für große Unternehmen) haben einen Geltungsbereich bis 31.12.2020. Ab dem Jahr 2021 sind die Vorgaben des novellierten Energieeffizienzgesetzes (EEffG Neu) abzuwarten.
Von Seiten des BMK wurden in diesem Zusammenhang Übergangsregelungen festgelegt. Diese finden Sie hier.