Newsletter | Oktober 2017

Zum Nachlesen | Der Newsletter der Monitoringstelle Energieeffizienz von Oktober 2017.

  • Besser & einfacher: Verbesserte Funktionen in der Anwendung zum EEffG im USP

  • Tipps & Infos: Lessons learned für Auditmeldungen gem. §9 EEffG

  • Service & Netzwerk: Die Plattform für Energiedienstleistungen

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Besser & einfacher: Verbesserte Funktionen in der Anwendung zum EEffG im USP

Ziel der Monitoringstelle Energieeffizienz ist es, den gesamten Meldeprozess möglichst einfach und effizient zu gestalten. Konstruktives Feedback, Evaluierung und Austausch mit Unternehmen sind dabei die Grundlage, um unser Service laufend zu verbessern. In diesem Sinne gibt es in der Anwendung zum Energieeffizienzgesetz (EEffG) ab sofort einige Vereinfachungen bei der Eingabe von Maßnahmen und beim Handling, die wir gerne vorstellen möchten.

1) Uploadlimit von einzelnen Dateien wurde von 2 MB auf 4 MB verdoppelt. Das Gesamtlimit von 20 MB pro Maßnahme bzw. Audit bleibt unverändert.

2) Zwischenspeicherung implementiert. Energieeffizienzmaßnahmen und Energieaudits können ab jetzt gespeichert werden, bevor eine endgültige Meldung durchgeführt wird.
Die Schaltfläche befindet sich direkt im Formular neben „Endgültig melden“.

Bitte beachten Sie:

  • Um die Maßnahme zwischenspeichern zu können, müssen alle Pflichtfelder befüllt sein. Solange Felder nach dem Klicken des Buttons „Zwischenspeichern“  rot unterlegt sind, wird die Maßnahme nicht gespeichert.
  • Solange die Maßnahme nur zwischengespeichert ist, ist sie „inaktiv“ gestellt und wird für die Verpflichtung nicht angerechnet und somit in der „Statusübersicht“ nicht angezeigt
  • Maßnahme kann so lange und so oft geändert werden, bis sie rechtsverbildlich durch Klicken des Buttons „speichern“  gemeldet wird. Danach wird die Maßnahme automatisch auf „aktiv“ gestellt und für die Verpflichtung angerechnet. Eine Korrektur ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich.
  • Analog zur Zwischenspeicherung der Maßnahmen wird auch eine Zwischenspeicherung der Audits ermöglicht. Auch hier gilt, dass zwischengespeicherte Audits in der Statusübersicht nicht angezeigt werden.

3) Seit geraumer Zeit kann man die Maßnahmenübersicht als csv-Datei herunterladen. Neu ist, dass bei Maßnahmen die geteilt wurden, ab sofort auch im Download die Einsparung, die dem Unternehmen zuzurechnen ist, angezeigt wird. Bisher war es die Gesamthöhe der Einsparung der gesamten Maßnahme.


4)
Die „Zurück“-Schaltflächen wurden verbessert und ermöglichen jetzt das seitenweise Zurückblättern.

5) Maßnahme auf „inaktiv“ setzen
Maßnahmen können aus vier Gründen auf „inaktiv“ gesetzt werden:

  • Weil die Maßnahme falsch eingegeben wurde und somit nicht für die Berechnung herangezogen werden soll
  • Weil die Maßnahme bei einem Energielieferanten (muss Maßnahmensetzer sein) gebankt werden soll, um zu einem späteren Zeitpunkt an einen anderen Energielieferanten übertragen werden zu können. Bitte beachten Sie, dass inaktiv gesetzte Maßnahmen nicht bei der eigenen Berechnung der Einsparung berücksichtigt werden
  • Die Maßnahme wurde geteilt und nur ein Teil der Maßnahme wurde übertragen. Die ursprüngliche Maßnahme muss inaktiv gesetzt werden und nochmals – diesmal um den verminderten Anteil – neu eingemeldet werden. Infos zur <link>Teilung einer Maßnahme finden Sie auf unserer Website
  • Weil die Maßnahme vollständig an einen Energielieferanten übertragen wurde

Bisher konnte die Maßnahme vom Unternehmen jederzeit auf „inaktiv“ gestellt werden. Seit Juli 2017 kann die Maßnahme nur noch zwischen dem Meldedatum der Maßnahme bis zum nächsten 14.2. durch das Unternehmen selbst auf „inaktiv“ gesetzt werden. Nach dem 14.2. kann dies nur noch von der Monitoringstelle durchgeführt werden. Dazu bitte ein Mail an <link>office@monitorinstelle.at mit folgenden Angaben schicken:

  • Name des Unternehmens
  • UID-Nummer der Maßnahme
  • Begründung warum die MN inaktiv gestellt werden soll

Tipps & Infos: Lessons learned für zukünftige Auditmeldungen gem. §9 EEffG

Im Zuge der Plausibilisierungen und Überprüfungen von Auditmeldungen sind immer wieder Fehlerquellen aufgefallen, die dazu führten, dass zu einzelnen Punkten des Audits oft Rückfragen erfolgten, da die enthaltenen Informationen nicht nachvollzogen werden konnten. Dies bedeutet zusätzlichen Aufwand für alle Beteiligten, der den gesamten Prozess aufwendiger gestaltet und letztlich verlangsamt. Um die möglichst einfache und effiziente Abwicklung zu garantieren, zahlt es sich aus, auf folgende Punkte besonders zu achten:

Eingabe in der Datenbank:

  • Informationen zu den Eigentumsverhältnissen wurden nicht, bzw. nur  lückenhaft unter „Besitzverhältnisse” angegeben

  • Dokumente wurden nur mittels „Dokumentenmanager” hochgeladen und nicht referenziert. Daher können sie dem Audit nicht zugeordnet werden und werden automatisch nach 72 Stunden gelöscht.

Häufige Fehlerquellen in den Energieauditberichten:

  • Ausführlichere Informationen zu den bereits durchgeführten, geplanten und potenziellen Effizienzmaßnahmen fehlten häufig. Hierbei ist besonders darauf hinzuweisen, dass auch relevante potenzielle Energieeffizienzmaßnahmen im Energieauditbericht anzuführen sind, welche derzeit vom Unternehmen nicht umgesetzt werden.

  • Bei der Durchsicht der Unterlagen konnten die enthaltenen Informationen oft nicht nachvollzogen werden. Dadurch ergab sich eine Vielzahl an Rückfragen vom Prüfteam an das Unternehmen. Detailliertere und transparentere Angaben würden die benötigten Nachforderungen des Prüfteams stark reduzieren.

  • Wesentliche, laut EEffG geforderte Punkte werden im Energieauditbericht oftmals nicht angeführt. Durch das Verwenden der <link>Auditberichtsvorlage der Monitoringstelle erhält man eine klare Übersicht, welche Elemente gemäß EEffG gefordert sind.

  •  Die Relevanz der Energieverbrauchsbereiche für die Betrachtung laut EEffG ist immer rechnerisch zu begründen. Annahmen und Schätzungen sind hierbei für eine positive Evaluierung nicht ausreichend.

  • Der Energieverbrauch des Bereichs „Transport“ wird häufig unterschätzt bzw. fälschlich als irrelevant erachtet.

  • Die Durchführung einer dynamischen Wirtschaftlichkeitsberechnung wird häufig nicht für alle beschriebenen potenziellen Energieeffizienzmaßnahmen durchgeführt.

  • Speziell bei der Durchführung von internen Audits ist nochmals verstärkt darauf hinzuweisen, dass die Dokumentation der Zertifizierung des Managementsystems des Unternehmens für die Erfüllung der Mindestkriterien von Energieaudits gemäß EEffG nicht ausreicht.

  • Die Sonderoption für Unternehmen mit zertifiziertem internem Managementsystem zur vereinfachten Durchführung von Energieaudits (siehe <link>

    www.monitoringstelle.at/index.php

    ) ist den Unternehmen häufig nicht bekannt und wird daher auch selten genutzt.

Service & Netzwerk: Die Plattform für Energiedienstleistungen



Ein praktisches Service stellt die <link https: plattform.monitoringstelle.at>Plattform für Energiedienstleistungen dar. Denn egal, ob ein Unternehmen etwa ein Energieaudit durchführen möchte oder beispielsweise die Bewertung von Maßnahmen anbietet – auf dieser kostenlosen Online-Plattform können Angebot und Nachfrage nach Energiedienstleistungen einfach und übersichtlich ausgetauscht werden. Von diesem Serviceangebot der Monitoringstelle Energieeffizienz profitieren etwa Energielieferanten, große Unternehmen, Energiedienstleister, aber auch Energieberater oder KMUs, die sich hier vernetzen können.

Die Plattform für Energiedienstleistungen bietet folgende Rubriken:

  • <link https: plattform.monitoringstelle.at _blank>Audits: z.B. Energieaudits gemäß § 9 EEffG

  • <link https: plattform.monitoringstelle.at _blank>Beratungen: z.B. Energieberatungen für KMUs

  • <link https: plattform.monitoringstelle.at _blank>Sonstige Energie-Dienstleistungen: z.B. Bewertung von Energieeffizienzmaßnahmen, Energiecontrolling, etc.

Ein wichtiger Hinweis: Die angebotenen und gesuchten Dienstleistungen sowie deren Anbieter werden von der Monitoringstelle Energieeffizienz weder bewertet, noch geprüft oder freigegeben. Alle relevanten Informationen über die Plattform für Energiedienstleistungen finden Sie auf der Website unter der Rubrik <link https: plattform.monitoringstelle.at page _blank external link in new>„Hilfe“ oder über das Infoservice-Team
(01) 20 52 20.

 

Hinweis
Der gesamte Inhalt dieser Website bezieht sich auf das Energieeffizienzgesetzes (BGBl I Nr. 72/2014 – kurz EEffG). Viele Bestimmungen dieses Gesetzes (wie z.B. die Lieferantenverpflichtung oder die Auditverpflichtung für große Unternehmen) haben einen Geltungsbereich bis 31.12.2020. Ab dem Jahr 2021 sind die Vorgaben des novellierten Energieeffizienzgesetzes (EEffG Neu) abzuwarten.
Von Seiten des BMK wurden in diesem Zusammenhang Übergangsregelungen festgelegt. Diese finden Sie hier.