Newsletter 1/2 | Februar 2018

Zum Nachlesen | Der Newsletter der Monitoringstelle Energieeffizienz von Februar 2018.


Neue Funktionen in der Anwendung zum EEffG im USP

Ab sofort gibt es in der Anwendung zum EEffG neue Funktionen und Vereinfachungen.  

  1. Meldung der Verpflichtung gemäß § 10 EEffG und einer Anlauf- u. Beratungsstelle  unter dem Menüpunkt „Energieabsatz“

  2. In der Statusübersicht wird das Einsparziel nur dann angezeigt, wenn auch für das jeweilige Jahr die Verpflichtung gem. § 10 bekanntgegeben wurde

  3. Bei einer bestehenden Übererfüllung wird der Anteil der Übererfüllung an Haushaltsmaßnahmen in der „Statusübersicht“ ab sofort gesondert ausgewiesen

  4. Bei tabellarischen Übersichten (z.B. bei Maßnahmen, Auditmeldungen,..) werden mehr Datensätze als bisher angezeigt

  5. Der Formularname wird vollständig angezeigt, sobald der Mauszeiger über das Feld geführt wird

  6. Kommentarfeld für Notizen im Maßnahmenformular verfügbar


Eine detaillierte Übersicht zu den neuen Funktionen finden Sie <link file:8349 download internal link in current>hier.

Hinweis
Der gesamte Inhalt dieser Website bezieht sich auf das Energieeffizienzgesetzes (BGBl I Nr. 72/2014 – kurz EEffG). Viele Bestimmungen dieses Gesetzes (wie z.B. die Lieferantenverpflichtung oder die Auditverpflichtung für große Unternehmen) haben einen Geltungsbereich bis 31.12.2020. Ab dem Jahr 2021 sind die Vorgaben des novellierten Energieeffizienzgesetzes (EEffG Neu) abzuwarten.
Von Seiten des BMK wurden in diesem Zusammenhang Übergangsregelungen festgelegt. Diese finden Sie hier.