Newsletter 2/2 | Februar 2018

Zum Nachlesen | Der Newsletter der Monitoringstelle Energieeffizienz von Februar 2018.

  • Dritte Verpflichtungsperiode - Die ersten Auswertungen

  • Zweite Auditmeldung 2019 erforderlich

  • Neue Öffnungszeiten des Informationsservices

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Dritte Verpflichtungsperiode – Die ersten Auswertungen

Auch in der dritten Verpflichtungsperiode des Energieeffizienzgesetzes (EEffG) zeigt sich, dass die heimische Wirtschaft konsequent Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz umsetzt und damit nicht nur wirtschaftliche Vorteiler generiere, sondern aktiv zu Umwelt- und Klimaschutz beiträgt.

In der dritten Verpflichtungsperiode (1. Jänner bis 31. Dezember 2017) erfolgten insgesamt 7.562 Meldungen. Davon kamen 6.578 von verpflichteten Energielieferanten. Diese Energieeinsparungen umfassen 4,27 Petajoule (PJ). Zudem gab es gemäß den Datenbank-Eintragungen 984 freiwillige Maßnahmen. Dabei handelt es sich um die ersten Auswertungen, die jetzt durch die Monitoringstelle Energieeffizienz im Detail überprüft werden.

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Zweite Auditmeldung gemäß § 9 Abs. 1 EEffG erforderlich

Gemäß § 9 EEffG haben große Unternehmen in Österreich für die Jahre 2015 bis 2020, in regelmäßigen Abständen, zumindest alle vier Jahre, ein

  • externes Energieaudit gemäß § 17 und § 18 EEffG oder
  • ein zertifiziertes Energie-/Umweltmanagementsystem bzw. gleichwertiges innerstaatlich anerkanntes Managementsystem, das auch ein regelmäßiges internes oder externes Energieaudit gemäß § 17 und § 18 EEffG umfassen muss

durchzuführen und mittels Anwendung zum EEffG im USP der Monitoringstelle zu melden.

Berechnung der Vierjahresfrist
Für die Berechnung der Vierjahresfrist ist das Erstellungsdatum des ersten Audits maßgeblich. Wurde beispielsweise das erste externe Audit am 15.09.2015 durchgeführt, ist bis zum 15.09.2019 das zweite Audit durchzuführen und zeitnah in der Anwendung zum EEffG zu melden.

Dies gilt auch im Falle eines Managementsystems, die Monitoringstelle überprüft nach vier Jahren die Meldungen.

Vorlage für die Meldung der Zusammenfassung
In der Zusammenfassung müssen die wichtigsten Daten zum Energieverbrauch des gesamten Unternehmens und Angaben zu wesentlichen identifizierten Energieeffizienz-Potentialen und -Maßnahmen dokumentiert werden.

Eine Vorlage für die Meldung der Zusammenfassung des Energieaudits ist hier als <link https: www.monitoringstelle.at external-link-new-window internal link in current>Download erhältlich.

Häufige Fehlerquellen bei der Erstellung des Audits
Im Zuge der Plausibilisierungen und Überprüfungen von bereits gemeldeten Auditmeldungen sind Fehlerquellen aufgefallen, die Rückfragen und auch für das Unternehmen aufwendige Recherchen verursachten. Um eine möglichst einfache und effiziente Abwicklung zu ermöglichen, haben wir unsere Erfahrungen darüber zusammengefasst.

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Weitere Informationen rund um eine Auditmeldung finden Sie auf unserer <link https: www.monitoringstelle.at external-link-new-window internal link in current>Website.

Neue Öffnungszeiten des Informationsservices

Ab Montag 05.03.2018  ist das Informationsservice telefonisch in der Zeit von

Mo – Mi   |   09:00 – 11:00

unter der gewohnten Telefonnummer 01/20 52 20 erreichbar.

Für schriftliche Anfragen steht auch weiterhin unsere gewohnte E-Mail-Adresse <link>office@monitoringstelle.at zur Verfügung.

Weiters möchten wir Sie darüber informieren, dass in der Woche vom 26. - 28.03.2018 das Informationsservice geschlossen ist.


 

Hinweis
Der gesamte Inhalt dieser Website bezieht sich auf das Energieeffizienzgesetzes (BGBl I Nr. 72/2014 – kurz EEffG). Viele Bestimmungen dieses Gesetzes (wie z.B. die Lieferantenverpflichtung oder die Auditverpflichtung für große Unternehmen) haben einen Geltungsbereich bis 31.12.2020. Ab dem Jahr 2021 sind die Vorgaben des novellierten Energieeffizienzgesetzes (EEffG Neu) abzuwarten.
Von Seiten des BMK wurden in diesem Zusammenhang Übergangsregelungen festgelegt. Diese finden Sie hier.