Newsletter | Oktober 2018

Zum Nachlesen | Der Newsletter der Monitoringstelle Energieeffizienz von Oktober 2018.

  • Konzernmeldung“ bitte im USP aktualisieren/eintragen

  • Evaluierungs- und Monitoringreport zu Klima- und Energiezielen

  • Bericht über den Energieverbrauch in öffentlichen Gebäuden

  • Neue Methode in Begutachtung

  • Förderung für KMUs für die Einrichtung eines Managementsystems

--------------------------------------------------------------------------------------------------------------

 

„Konzernmeldung“ bitte im USP aktualisieren/eintragen

Bis 14.02.2019 müssen wieder Maßnahmen eingemeldet werden bzw. der Energieabsatz aus dem Jahr 2018 von verpflichteten Energielieferanten gem. § 10 EEffG bekannt gegeben werden. Weiters müssen große Unternehmen alle vier Jahre eine Auditmeldung gemäß § 9 EEffG durchzuführen. Die nächste Meldung wird somit für viele Unternehmen im Jahr 2019 fällig sein.

Wir möchten Sie bitten, bereits jetzt – und nicht erst gegen Ende der Meldefrist am 14.02.2019 ‑ die „Konzernmeldung“ in der Anwendung zum EEffG im USP zu aktualisieren bzw. neu einzutragen. Ohne Zeitdruck können etwaige, auftretende Unklarheiten leichter geklärt werden.

Im Gegensatz zur Meldung der „Besitzverhältnisse“ wird nun abgefragt, wer die Meldung im Falle von verbundenen Unternehmen bzw. Konzernen vornimmt. Dies betrifft somit nur Unternehmen, die

  • diese Meldungen für andere Konzernteile übernehmen oder
  • verpflichtete Unternehmen, die im USP registriert sind, aber die Meldung von einem anderen Unternehmensteil durchführen lassen.

Nicht betroffen sind Unternehmen, die die Meldung lediglich für ihr eigenes Unternehmen durchführen.

Eine genaue Anleitung, wie die Konzernmeldung (vormals Besitzverhältnisse) einzutragen ist, finden Sie <link file:8330 download internal link in current>hier.

Monitoringreport zu Klima- und Energiezielen

Gemäß § 7 Abs. 1 EEffG ist vom Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus jährlich ein Evaluierungs- und Monitoringreport über die Erreichung der unionsrechtlich verbindlichen Klima- und Energieziele sowie die wechselseitigen Auswirkungen der Maßnahmen dem Nationalrat zu übermitteln. Den Bericht für das Jahr 2017 finden Sie auf unserer <link>Website.

Bericht über den Energieverbrauch in öffentlichen Gebäuden

Gemäß § 23 Abs. 4 EEffG hat die Nationale Energieeffizienz-Monitoringstelle periodisch einen Bericht über den jährlichen Energieverbrauch in erfassten Gebäuden laut Definition nach § 23 Abs. 1 EEffG (… im Eigentum des Bundes befindliche Gebäude bzw. vom Bund genutzte Gebäude …) zu erstellen. Diesen Bericht finden Sie <link>hier.

Neue Methode in Begutachtung

Neben der Aktualisierung bestehender Methoden entwickelt die Monitoringstelle in Zusammenarbeit mit verpflichteten EnergielieferantInnen auch zusätzliche Methoden. Auf der Website der Monitoringstelle sind aktuelle Methodenvorschläge, die möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt im Verordnungsweg rechtlich formalisiert werden könnten, verfügbar.

„Energiespar-Garantie“ ist als neuer Methodenentwurf hinzugekommen.
Alle aktuellen Methodenentwürfe finden Sie unter <link _blank>Punkt 3 „Individuelle Bewertungen“.

Förderung für KMUs für die Einrichtung eines Managementsystems

In KMUs gibt es viele Möglichkeiten, den Energieverbrauch zu optimieren. Dies reicht vom Austausch energiefressender alter Geräte durch neue, ressourcenschonendere Geräte bis zu modernen Steuerungs-und Regelungstechniken bei Lüftung, Kühlung und Heizung. Von Seiten der Monitoringstelle wird auf eine Förderungsschiene für die Einrichtung eines Managementsystems verwiesen.

Gegenstand der Förderung sind die externe Beratung zur Erstellung eines Energiemanage­ment-Systems, Investitionen im Zusammenhang mit der Erfassung und Aufbereitung der energierelevanten Daten (Energiedatenmanagement) sowie Zertifizierungs- und Schulungs­kosten. Auch Aufrüstungen vorhandener Energiemanagementsysteme, z.B. vom Standard ISO 14.001 auf die neue Norm ISO 50.001, sind förderbar.

Abwicklungsstelle ist die austria wirtschaftsservice GmbH (aws). Pro Betrieb gibt es bis zu 50.000 Euro, die Förderquote beträgt bis zu 50 % der externen Kosten. Einreichungen sind so lange möglich, bis die Budgetmittel ausgeschöpft sind.

Informationen zur aws-Richtlinie finden Sie unter <link http: www.aws.at enms>

www.aws.at/enms

Eine Liste der Nationalen Energieeffizienz- Monitoringstelle von zugelassenen AuditorInnen und EnergieberaterInnen finden Sie <link>hier.

Hinweis
Der gesamte Inhalt dieser Website bezieht sich auf das Energieeffizienzgesetzes (BGBl I Nr. 72/2014 – kurz EEffG). Viele Bestimmungen dieses Gesetzes (wie z.B. die Lieferantenverpflichtung oder die Auditverpflichtung für große Unternehmen) haben einen Geltungsbereich bis 31.12.2020. Ab dem Jahr 2021 sind die Vorgaben des novellierten Energieeffizienzgesetzes (EEffG Neu) abzuwarten.
Von Seiten des BMK wurden in diesem Zusammenhang Übergangsregelungen festgelegt. Diese finden Sie hier.