- Vierte Verpflichtungsperiode für Energielieferanten – erste Bilanz
- Erforderliche Audit-Meldung gemäß § 9 EEffG: Fact Sheet unterstützt große Unternehmen bei Erstellung von Energieaudits für die zweite Auditperiode
- Novellierung der europäischen Energieeffizienz-Richtlinie
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Vierte Verpflichtungsperiode für Energielieferanten – erste Bilanz
In der vierten Verpflichtungsperiode (1. Jänner bis 31. Dezember 2018) des Energieeffizienzgesetzes wurden von den Energielieferanten 4.808 Energieeffizienz-Maßnahmenmeldungen bis zur Meldefrist 14. Februar 2019 durchgeführt. Die Energieeinsparungen der gemeldeten Energieeffizienzmaßnahmen umfassen 8,55 Petajoule (PJ). 4,82 PJ davon waren aus den Vorjahren, welche von verpflichteten Energielieferanten auf das Jahr 2018 übertragen wurden.
Bei diesen Ergebnissen handelt es sich um erste Auswertungen, die jetzt durch die Monitoringstelle Energieeffizienz im Detail überprüft werden. Die Endauswertung wird gegen Ende des Jahres in einem Bericht gemäß § 30 Abs. 3 EEffG veröffentlicht werden.
Berichte gemäß § 30 Abs. 1 und gemäß § 30 Abs. 3 aus den Vorjahren finden Sie <link>hier.
Erforderliche Audit-Meldung gemäß § 9 EEffG: Fact Sheet unterstützt große Unternehmen bei Erstellung von Energieaudits für die zweite Auditperiode
Gemäß § 9 EEffG haben große Unternehmen in Österreich für die Jahre 2015 bis 2020, in regelmäßigen Abständen, zumindest alle vier Jahre, ein
- externes Energieaudit gemäß § 17 und § 18 EEffG oder
- ein zertifiziertes Energie-/Umweltmanagementsystem bzw. gleichwertiges innerstaatlich anerkanntes Managementsystem, das auch ein regelmäßiges internes oder externes Energieaudit gemäß § 17 und § 18 EEffG umfassen muss
durchzuführen und mittels Anwendung zum EEffG im USP der Monitoringstelle zu melden.
Berechnung der Vierjahresfrist
Für die Berechnung der Vierjahresfrist ist das Erstellungsdatum des ersten Audits maßgeblich. Wurde beispielsweise das erste externe Audit am 15.09.2015 durchgeführt, ist bis zum 14.09.2019 das zweite Audit durchzuführen und zeitnah in der Anwendung zum EEffG zu melden.
Ihr Unternehmen meldet zum ersten Mal ein Audit? Dann finden Sie auf unserer Website eine Fülle von <link>Informationen rund um die Verpflichtung für Unternehmen gemäß § 9 EEffG.
Aktualisierung der Konzernmeldung für §9 Unternehmen
In der Anwendung zum EEffG im USP unter dem Menüpunkt „Konzernmeldung“ (vorm. „Besitzverhältnisse“) wird abgefragt, welche Konzernteile im Audit erfasst wurden und welcher Unternehmensteil die Meldung dafür übernimmt.
Wir möchten Sie bitten, bereits jetzt – und nicht erst gegen Ende der Meldefrist des Audits ‑ die „Konzernmeldung“ in der Anwendung zum EEffG im USP zu aktualisieren bzw. neu einzutragen. Ohne Zeitdruck können etwaige Fragen zeitgerecht und leichter geklärt werden. Eine klare Kommunikation über die verbundenen Unternehmensteile reduziert damit auch allenfalls Nachfragen der Monitoringstelle gegenüber den verpflichteten Unternehmen.
Der Eintrag unter „Konzernmeldung“ betrifft nur Unternehmen, die
• das Audit bzw. den Energieabsatz für andere Konzernteile übernehmen oder
• verpflichtete Unternehme, die im USP registriert sind, aber die Meldung von einem anderen Unternehmensteil durchführen lassen.
Schlussendlich muss für die Monitoringstelle erkennbar sein, wie die § 9 und/oder § 10 EEffG-Verpflichtung für alle verpflichteten Unternehmen im Konzernverbund erfüllt wurde.
Eine detaillierte Anleitung dazu finden Sie <link file:8379 download internal link in current>hier.
Fact sheet unterstützt bei der Erstellung von Energieaudits
Das aktuell erstellte Fact Sheet enthält kompakte Informationen rund um die Energieauditverpflichtung für die zweite Runde und richtet sich an große Unternehmen und EnergieauditorInnen. Basierend auf den Erfahrungen aus der ersten Verpflichtungsperiode wurden weitere Empfehlungen und Verbesserungsvorschläge für die zu erstellenden Energieaudits erarbeitet (inkl. einer Hilfestellung für die Meldung des Audits in der „Anwendung zum EEffG“). Ebenfalls enthalten sind die Frist für die zweite Verpflichtungsperiode und die Anforderungen an das Energieaudit.
Das Fact Sheet ist auf der <link>Website der Monitoringstelle verfügbar.
Externe EnergieauditorInnen finden
Aktuell sind 548 AuditorInnen auf unserer Website angeführt, die berechtigt sind in einem oder in mehreren Bereichen (Gebäude, Prozess, Transport) ein externes Audit durchzuführen.
Eine umfangreiche <link https: www.monitoringstelle.at external-link-new-window internal link in current>Liste von externen AuditorInnen finden Sie auf unserer Website.
Vorlage für die Meldung der Zusammenfassung
In der Zusammenfassung werden die wichtigsten Daten zum Energieverbrauch des gesamten Unternehmens und Angaben zu wesentlichen identifizierten Energieeffizienz-Potentialen und -Maßnahmen dokumentiert.
Eine Vorlage für die Meldung der Zusammenfassung des Energieaudits ist <link>hier als Download erhältlich.
Novellierung der europäischen Energieeffizienz-Richtlinie
Die Europäische Kommission hat am 30.11.2016 das Winterpaket „Saubere Energie für alle Europäer“ veröffentlicht, welches die Klima- und Energiepolitik für die Zeit nach 2020 regeln soll. Das Legislativpaket umfasst unter anderem die Novellierung bzw. Neufassung der europäischen Energieeffizienz-Richtlinie.
Die Verpflichtung des Artikels 7 <link https: eur-lex.europa.eu legal-content de txt pdf>(RL 2018/2002) EED 2018) bleibt auch nach 2020 für den folgenden 10-Jahres-Zeitraum bestehen. Der Kompromiss sieht vor, dass unabhängig von den Flexibilitätsmechanismen gemäß Artikel 7, die verbindlichen Endenergieeinsparungen jährlich real bei 0,8 Prozent des jährlichen Endenergieverbrauchs in jedem Mitgliedstaat liegen müssen.
Die Berichtspflichten wurden in die <link https: eur-lex.europa.eu legal-content de txt>neue Governance-Verordnung übertragen. Sie schreibt vor, dass die Mitgliedstaaten nationale Energie- und Klimapläne aufstellen, in denen sie ihre Beiträge zum EU-weiten Ausbauziel sowie Maßnahmen und Strategien zu deren Umsetzung darlegen sollen. In der Verordnung sind unter anderem auch Kontrollmechanismen zur Zielerreichung festgeschrieben.