Newsletter | Juni 2019

Zum Nachlesen | Der Newsletter der Monitoringstelle Energieeffizienz von Juni 2019.

  • Aktueller Fortschrittsbericht über die Erreichung der Energieeffizienzziele

  • Erforderliche Audit-Meldung gemäß § 9 EEffG: Fact Sheet unterstützt große Unternehmen bei Erstellung von Energieaudits für die zweite Auditperiode

  • Aktualisierung der Liste verpflichteter Unternehmen (gemäß § 9 und § 10 EEffG)

  • Öffnungszeiten des Infoservices in der zweiten Jahreshälfte 2019

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Aktueller Fortschrittsbericht Über die Erreichung der Energieeffizienzziele

Artikel 24 der EED verpflichtet die Mitgliedstaaten, jedes Jahr einen Fortschrittsbericht bzw. Nationalen Energieeffizienzaktionsplan, betreffend die Erfüllung der nationalen Energieeffizienzziele der Europäischen Kommission, vorzulegen.

Den aktuellen, bzw. vorangegangene Fortschrittsberichte finden Sie <link>hier.

Erforderliche Audit-Meldung gemäß § 9 EEffG:
Fact Sheet unterstützt große Unternehmen bei Erstellung von Energieaudits für die zweite Auditperiode

Gemäß § 9 EEffG haben große Unternehmen in Österreich für die Jahre 2015 bis 2020, in regelmäßigen Abständen, zumindest alle vier Jahre, ein

• externes Energieaudit gemäß § 17 und § 18 EEffG oder

• ein zertifiziertes Energie-/Umweltmanagementsystem bzw. gleichwertiges innerstaatlich anerkanntes Managementsystem, das auch ein regelmäßiges internes oder externes Energieaudit gemäß § 17 und § 18 EEffG umfassen muss

durchzuführen und mittels Anwendung zum EEffG im USP der Monitoringstelle zu melden.

Berechnung der Vierjahresfrist

Für die Berechnung der Vierjahresfrist ist das Erstellungsdatum des ersten Audits maßgeblich. Wurde beispielsweise das erste externe Audit am 15.09.2015 durchgeführt, ist bis zum 14.09.2019 das zweite Audit durchzuführen und zeitnah in der Anwendung zum EEffG zu melden.

Ihr Unternehmen meldet zum ersten Mal ein Audit? Dann finden Sie auf unserer Website eine Fülle von <link>Informationen rund um die Verpflichtung für Unternehmen gemäß § 9 EEffG.

Fact sheet unterstützt bei der Erstellung von Energieaudits

Das aktuell erstellte Fact Sheet enthält kompakte Informationen rund um die Energieauditverpflichtung für die zweite Runde und richtet sich an große Unternehmen und EnergieauditorInnen. Basierend auf den Erfahrungen aus der ersten Verpflichtungsperiode wurden weitere Empfehlungen und Verbesserungsvorschläge für die zu erstellenden Energieaudits erarbeitet (inkl. einer Hilfestellung für die Meldung des Audits in der „Anwendung zum EEffG“). Ebenfalls enthalten sind die Frist für die zweite Verpflichtungsperiode und die Anforderungen an das Energieaudit.

<link>Fact sheet als Download auf der Website der Monitoringstelle.

Externe EnergieauditorInnen finden

Aktuell sind 566 AuditorInnen auf unserer Website angeführt, die berechtigt sind in einem oder in mehreren Bereichen (Gebäude, Prozess, Transport) ein externes Audit durchzuführen.

Eine <link https: www.monitoringstelle.at _blank external-link-new-window internal link in current>umfangreiche Liste von externen AuditorInnen finden Sie auf unserer Website.

Vorlage für die Meldung der Zusammenfassung

In der Zusammenfassung werden die wichtigsten Daten zum Energieverbrauch des gesamten Unternehmens und Angaben zu wesentlichen identifizierten Energieeffizienz-Potentialen und -Maßnahmen dokumentiert.

Eine Vorlage für die Meldung der Zusammenfassung des Energieaudits ist <link>hier als Download erhältlich.

Aktualisierung der Liste verpflichteter Unternehmen (gemäß § 9 und § 10 EEffG)

Die Nationale Energieeffizienz-Monitoringstelle führt, aktualisiert und veröffentlicht gemäß § 24 (2) Z3 Energieeffizienzgesetz (EEffG) eine Liste von § 9 bzw. § 10 verpflichteten Unternehmen.

Die Liste umfasst Energielieferanten (§ 10) sowie große Unternehmen (§ 9), basiert auf den Selbstauskünften der jeweiligen Unternehmen und spiegelt den Stand der Registrierungen bei der Monitoringstelle Energieeffizienz des Verpflichtungsjahres 2019 wider. Die Liste wird einmal jährlich aktualisiert. 

Direkter Link <link>zur Liste.

Öffnungszeiten des Infoservices in der 2. Jahreshälfte 2019

Die regulären Öffnungszeiten des Infoservice sind Mo – Di (an Werktagen) von 09:00 – 11:00

Vom 19. – 27.08.2019 ist das Infoservice aufgrund der Sommerpause geschlossen.

Im November 2019 endet für viele große Unternehmen die Deadline zur Meldung des zweiten <link>Energieaudits bzw. eines Managementsystems. Für telefonische Auskünfte (01/20 52 20) steht das Infoservice daher mit verlängerten Öffnungszeiten an nachfolgenden Tagen zur Verfügung:

  • Mo - Fr                04. – 22.11.         | 09:00 – 12:00
  • Mo - Fr                25. – 29.11.         | 09:00 – 16:00
  • Mo - Do               02. – 05.12.         | 09:00 – 12:00
Hinweis
Der gesamte Inhalt dieser Website bezieht sich auf das Energieeffizienzgesetzes (BGBl I Nr. 72/2014 – kurz EEffG). Viele Bestimmungen dieses Gesetzes (wie z.B. die Lieferantenverpflichtung oder die Auditverpflichtung für große Unternehmen) haben einen Geltungsbereich bis 31.12.2020. Ab dem Jahr 2021 sind die Vorgaben des novellierten Energieeffizienzgesetzes (EEffG Neu) abzuwarten.
Von Seiten des BMK wurden in diesem Zusammenhang Übergangsregelungen festgelegt. Diese finden Sie hier.