Newsletter | November 2019

Zum Nachlesen | Der Newsletter der Monitoringstelle Energieeffizienz von November 2019

  • Erforderliche Audit-Meldung gemäß § 9 EEffG für die zweite Auditperiode

  •  Aktueller Bericht über den Energieverbrauch in öffentlichen Gebäuden gemäß § 23 EEffG

  • Evaluierung des EEffG

  • Verlängerte Öffnungszeiten des Informationsservices

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Erforderliche Audit-Meldung gemäß § 9 EEffG für die zweite Auditperiode

Gemäß § 9 EEffG haben große Unternehmen in Österreich für die Jahre 2015 bis 2020, in regelmäßigen Abständen, zumindest alle vier Jahre, ein

  • externes Energieaudit gemäß § 17 und § 18 EEffG oder

  • ein zertifiziertes Energie-/Umweltmanagementsystem bzw. gleichwertiges innerstaatlich anerkanntes Managementsystem, das auch ein regelmäßiges internes oder externes Energieaudit gemäß § 17 und § 18 EEffG umfassen muss

durchzuführen und mittels Anwendung zum EEffG im USP der Monitoringstelle zu melden.

Erforderliche Einträge rund um die Meldung des Audits in der Anwendung zum EEffG im USP:

  1. Menüpunkt „Kontaktdaten“ aktualisieren

  2. Meldung des internen bzw. externen Audits - Menüpunkt „Audit“

  3.  Angabe der Verpflichtung gemäß §9 - Menüpunkt „Jahresmeldung/Unternehmen“

  4. Meldung von im Audit umfasste Konzernteile – Menüpunkt „Konzernmeldung“ist nur dann erforderlich, wenn im Audit mehrere Konzernteile umfasst sind

Eine detaillierte Anleitung zur Meldung des Audits finden Sie in unserem <link file:7974>Handbuch unter Kapitel 6 „Meldung für große Unternehmen“.

Das aktuell erstellte Fact Sheet enthält kompakte Informationen rund um die Energieauditverpflichtung für die zweite Runde und richtet sich an große Unternehmen und EnergieauditorInnen.

<link>Fact sheet als Download auf der Website der Monitoringstelle.

Vorlage für die Meldung der Zusammenfassung

Bei der Meldung des Audits ist das Hochladen einer Zusammenfassung des internen bzw. externen Energieaudits erforderlich. Die wichtigsten Daten zum Energieverbrauch des gesamten Unternehmens und Angaben zu wesentlichen identifizierten Energieeffizienz-Potentialen sowie Maßnahmen sind darin zu dokumentieren.

Eine Vorlage für die Meldung der Zusammenfassung des Energieaudits ist <link>hier als Download erhältlich.

Externe EnergieauditorInnen finden

Aktuell sind 582 AuditorInnen auf unserer Website angeführt, die berechtigt sind in einem oder in mehreren Bereichen (Gebäude, Prozess, Transport) ein externes Audit durchzuführen.

Eine <link>umfangreiche Liste von externen AuditorInnen finden Sie  auf unserer Website.

Aktueller Bericht über den Energieverbrauch in öffentlichen Gebäuden gemäß § 23 EEffG

Wie auch schon in den Jahren davor wurde der jährliche Energieverbrauch, der in der Datenbank erfassten Bundesgebäude, erhoben. Der Bericht wurde erstmals erweitert um die Kapitel:

  • Energieeffizienzmaßnahmen in Gebäuden der Zentralregierung,

  • Energieeffizienzmaßnahmen in denkmalgeschützten Gebäude

  • Energieeffizienzmaßnahmen in Gebäuden der BIG die vom Bund genutzt werden.

Den aktuellen, bzw. vorangegangene Berichte finden Sie <link>hier.

Evaluierung des EEFFG

Die Weiterentwicklung des Bundesenergieeffizienzgesetzes ist in der #mission2030 vorgesehen und war auch Teil des letzten Regierungsprogramms (XXVI Legislaturperiode von 09.11.2017 – 22.10.2019). Das Ziel ist ein effektives Instrument, basierend auf den bisherigen Erfahrungen und auf dem neuen europäischen Rahmen, damit Österreich für die Energieeffizienz-Anforderungen der Zukunft gerüstet ist.

Die Ergebnisse des Evaluierungsprozesses des BMNT (inkl. der Unterlagen der bisherigen Veranstaltungen sowie die Ergebnisse der Onlinekonsultation) stehen <link https: www.bmnt.gv.at energie-bergbau energie energieeffizienz>hier als Download zur Verfügung.

Öffnungszeiten des Infoservices November | Dezember 2019

Die regulären Öffnungszeiten des Infoservice sind Mo – Di (an Werktagen) von 09:00 – 11:00

Im November 2019 endet für viele große Unternehmen die Deadline zur Meldung des zweiten <link>Energieaudits bzw. eines Managementsystems. Für telefonische Auskünfte (01/20 52 20) steht Ihnen das Infoservice daher mit verlängerten Öffnungszeiten an nachfolgenden Tagen zur Verfügung:

  • Mo - Fr                04. – 22.11.         | 09:00 – 12:00
  • Mo - Fr                25. – 29.11.         | 09:00 – 16:00
  • Mo - Do               02. – 05.12.         | 09:00 – 12:00

Schriftliche Anfragen können jederzeit per Mail an <link>office@monitoringstelle.at gerichtet werden.

Hinweis
Der gesamte Inhalt dieser Website bezieht sich auf das Energieeffizienzgesetzes (BGBl I Nr. 72/2014 – kurz EEffG). Viele Bestimmungen dieses Gesetzes (wie z.B. die Lieferantenverpflichtung oder die Auditverpflichtung für große Unternehmen) haben einen Geltungsbereich bis 31.12.2020. Ab dem Jahr 2021 sind die Vorgaben des novellierten Energieeffizienzgesetzes (EEffG Neu) abzuwarten.
Von Seiten des BMK wurden in diesem Zusammenhang Übergangsregelungen festgelegt. Diese finden Sie hier.