Newsletter | Juli 2020

Zum Nachlesen | Der Newsletter der Monitoringstelle Energieeffizienz von Juli 2020

  • Aktuelle Berichte auf unserer Website
    - Aktueller Fortschrittsbericht über die Erreichung der Energieeffizienzziele

    - Evaluierungs- und Monitoringreport

    - Berichte zur Umsetzung des Energieeffizienzgesetzes gemäß § 30 Abs. 1 und gemäß
       § 30 Abs. 3 EEffG

  • Aktualisierung der Liste verpflichteter Unternehmen (gemäß § 9 und § 10 EEffG)

  • Aktualisierung der Konzernmeldung

  • Öffnungszeiten des Informationsservices in der zweiten Jahreshälfte 2020

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Aktuelle Berichte auf unserer Website

Aktueller Fortschrittsbericht über die Erreichung der Energieeffizienzziele
Artikel 24 der EED verpflichtet die Mitgliedstaaten, jedes Jahr einen Fortschrittsbericht bzw. Nationalen Energieeffizienzaktionsplan, betreffend die Erfüllung der nationalen Energieeffizienzziele der Europäischen Kommission, vorzulegen.

Den aktuellen, bzw. vorangegangene Fortschrittsberichte finden Sie <link>hier.

Evaluierungs- und Monitoringreport
Jährlicher Bericht über die Erreichung der unionsrechtlich verbindlichen Klima- und Energieziele und die wechselseitigen Auswirkungen der Maßnahmen gemäß § 7 Abs. 1 Bundes-Energieeffizienzgesetz (EEffG).

Den aktuellen, bzw. vorangegangene Berichte finden Sie <link>hier.

Berichte zur Umsetzung des Energieeffizienzgesetzes gemäß § 30 Abs. 1 und gemäß § 30 Abs. 3 EEffG
Der jährlich erscheinende Bericht fasst die Energieeinsparungen zusammen, die im Wirkungsbereich des EEffG erzielt worden sind, soweit diese aufgrund von Energieeffizienzmaßnahmen oder von Energiedienstleistungen erreicht wurden.

Den aktuellen, bzw. vorangegangene Berichte finden Sie <link>hier.

Aktualisierung der Liste verpflichteter Unternehmen (gemäß § 9 und § 10 EEffG)

Die Nationale Energieeffizienz-Monitoringstelle führt, aktualisiert und veröffentlicht gemäß § 24 (2) Z3 Energieeffizienzgesetz (EEffG) eine Liste von § 9 bzw. § 10 verpflichteten Unternehmen.

Die Liste umfasst große Unternehmen (§ 9) sowie Energielieferanten (§ 10), basiert auf den Selbstauskünften der jeweiligen Unternehmen und spiegelt den Stand der Registrierungen bei der Monitoringstelle Energieeffizienz des Verpflichtungsjahres 2020 wider. Die Liste wird einmal jährlich aktualisiert. 

Link zur <link>Liste der verpflichteten Unternehmen.

Aktualisierung der Konzernmeldung

Werden die Meldungen des Energieabsatzes inkl. Maßnahmen und/oder die Meldung des Audits von einem Konzernteil für andere Unternehmensteile übernommen, so ist es erforderlich, diese Information unter dem Menüpunkt „Konzernmeldung“ in der „Anwendung zum EEffG“ im USP anzugeben. Diese Einträge lassen uns konzernübergreifende Meldungen erkennen und ersparen aufwendige Recherchen und Rückfragen auf beiden Seiten.

Ist Ihr Unternehmen davon betroffen bitten wir Sie entsprechende Aktualisierungen durchzuführen.

Eine detaillierte Anleitung dazu finden Sie in unserem <link file:7974>Tutorial unter Kapitel 4.3

 

Öffnungszeiten des Informationsservices in der 2. Jahreshälfte 2020

Die regulären Öffnungszeiten des Infoservice für Auskünfte per Telefon sind Mo – Di (an Werktagen)
von 09:00 – 11:00

Vom 24. 08. – 01.09.2020 ist das Infoservice aufgrund der Sommerpause geschlossen.

Hinweis
Der gesamte Inhalt dieser Website bezieht sich auf das Energieeffizienzgesetzes (BGBl I Nr. 72/2014 – kurz EEffG). Viele Bestimmungen dieses Gesetzes (wie z.B. die Lieferantenverpflichtung oder die Auditverpflichtung für große Unternehmen) haben einen Geltungsbereich bis 31.12.2020. Ab dem Jahr 2021 sind die Vorgaben des novellierten Energieeffizienzgesetzes (EEffG Neu) abzuwarten.
Von Seiten des BMK wurden in diesem Zusammenhang Übergangsregelungen festgelegt. Diese finden Sie hier.