Newsletter | Oktober 2015

Zum Nachlesen:

Der Newsletter der Monitoringstelle Energieeffizienz vom Oktober 2015

Newsletter der Monitoringstelle Energieeffizienz | Oktober 2015

  • Richtlinien-Verordnung des Energieeffizienzgesetzes in Begutachtung
  • Erweiterung des Methodendokument
  • Erste Freischaltungen im USP-Portal in wenigen Tagen

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 23. Oktober 2015 hat das Wirtschaftsministerium im Einvernehmen mit dem Umwelt- und dem Sozialministerium eine Richtlinien-Verordnung für die  Tätigkeit der Monitoringstelle Energieeffizienz zur Begutachtung bis 13. November 2015 verschickt. Die Verordnung beinhaltet neben den Konkretisierungen der Aufgaben der Nationalen Energieeffizienz-Monitoringstelle auch ein überarbeitetes, erweitertes Methodendokument.

Die Monitoringstelle hat die Aufgabe, neben diesen Methoden noch weitere Methodenvorschläge zu entwickeln bzw. Methodenvorschläge von Dritten, beispielsweise von Interessenverbänden zu evaluieren. Damit werden die verfügbaren standardisierten Bewertungsmethoden sukzessive erweitert.

Die Anwendung zum Energieeffizienzgesetz im Unternehmensserviceportal für die registrierten Unternehmen (inkl. Energiedienstleister) wurde uns für die kommende Woche angekündigt. Mit dieser Funktionalität können alle Meldungen zu externen Energieaudits und anerkannten Managementsysteme online durchgeführt werden. Zusätzlich wird ein Handbuch auf der Website der Monitoringstelle zu finden sein, das die Unternehmen bei der Nutzung der Anwendung unterstützen kann. Wir informieren Sie mit einem Newsletter, sobald diese Anwendung verfügbar ist.

Mit den besten Grüßen
Das Team der Monitoringstelle Energieeffizienz
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Öffentliche Begutachtung der Richtlinienverordnung für die Tätigkeit der nationalen Energieeffizienz-Monitoringstelle

Das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft hat letzten Freitag die Verordnung über die Richtlinien für die Tätigkeit der nationalen Energieeffizienz-Monitoringstelle für die öffentliche Begutachtung zur Stellungnahme ausgesendet. Diese legt fest, welche Vorgaben die nationale Energieeffizienz-Monitoringstelle in Vollziehung des Bundes-Energieeffizienzgesetzes (EEffG) in Bezug auf die Dokumentation, Meldung, Bewertung und Zuordnung von Energieeffizienzmaßnahmen einzuhalten hat. Die Verordnung listet über 100 mögliche Effizienzmaßnahmen auf und regelt deren Dokumentation und Bewertung durch die Österreichische Energieagentur als Monitoringstelle. Dies entspricht §27 des Bundes-Energieeffizienzgesetzes (EEffG).
Bis zum 13. November 2015 können Einwände zum Entwurf dem Wirtschaftsministerium übersendet werden.
Neben dem Verordnungsentwurf finden sich weitere Informationen wie Erläuterungen, das Methodendokument und ein Vorblatt auf der Website des Wirtschaftsministeriums: <link http: www.bmwfw.gv.at ministerium rechtsvorschriften entwuerfe seiten external-link-new-window link>Link

Erweiterung des Methodendokuments – Entgegennahme von Vorschlägen der Verpflichteten

Im Sinne einer laufenden Erweiterung der für verpflichtete Unternehmen verfügbaren standardisierten Bewertungsmethoden hat die Monitoringstelle die Aufgabe, jährlich ein Kontingent von Methodenvorschlägen zu entwickeln bzw. Methodenvorschläge von Dritten zu begutachten. Es besteht in erster Linie für die Interessensverbände der verpflichteten Unternehmen die Möglichkeit der Monitoringstelle Methodenvorschläge zu übersenden.
In Folge werden in Abstimmung mit dem Wirtschaftsministerium die eingehenden Methodenvorschläge  nach bestimmten Kriterien (Breitenwirksamkeit, Qualität der Unterlagen, …) bewertet und für eine weitere Bearbeitung ausgewählt. In Zusammenarbeit mit den Interessenverbänden werden die ausgewählten Vorschläge finalisiert.

Bitte senden Sie entsprechende Dokumente an <link>office@monitoringstelle.at mit dem Betreff „Methodenvorschlag 2015 Kurzbezeichnung der Methode“.


Ankündigung: Freischaltung der ‚Anwendung zum Energieeffizienzgesetz‘ im USP-Portal in wenigen Tagen

Für die kommende Woche wurde uns die Freischaltung der Anwendung zum Energieeffizienzgesetz im Unternehmensserviceportal (USP-Portal) für alle Unternehmen (inkl. Energiedienstleister) angekündigt.
Die Anwendung befindet sich aktuell in der finalen Phase der Entwicklung. Falls Sie sich bei der Monitoringstelle bereits registriert haben bzw. im Frühjahr im Wirtschaftsministerium und bereits einen USP-Account angelegt haben, können Sie auf die Anwendung zum Energieeffizienzgesetz zugreifen. Diese finden Sie in Ihrem USP-Account unter der Kategorie „Meine Services“.
Sobald die Anwendung freigeschalten ist, erhalten Sie eine Informationsmail an die von Ihnen bei der Registrierung bekanntgegebene Adresse. Informationen zur Freischaltung werden auch per Newsletter übermittelt.
Die Benützung der Anwendung wird in einem eigens von der Monitoringstelle angefertigten Handbuch detailliert beschrieben. Die Hotline der Monitoringstelle steht ebenfalls für Rückfragen zur Verfügung.

Hinweis
Der gesamte Inhalt dieser Website bezieht sich auf das Energieeffizienzgesetzes (BGBl I Nr. 72/2014 – kurz EEffG). Viele Bestimmungen dieses Gesetzes (wie z.B. die Lieferantenverpflichtung oder die Auditverpflichtung für große Unternehmen) haben einen Geltungsbereich bis 31.12.2020. Ab dem Jahr 2021 sind die Vorgaben des novellierten Energieeffizienzgesetzes (EEffG Neu) abzuwarten.
Von Seiten des BMK wurden in diesem Zusammenhang Übergangsregelungen festgelegt. Diese finden Sie hier.