Newsletter der Monitoringstelle Energieeffizienz | November 2015
- Unternehmen: Meldung im Unternehmensserviceportal (USP) ab sofort möglich
- Handbuch erleichtert Bedienung
- Bereits 410 externe Auditoren zugelassen
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Meldungen von externen Energieaudits oder Managementsystemen mitsamt Audit laut § 9 Energieeffizienzgesetz werden über das Unternehmensserviceportal (USP) des Bundes abgewickelt. Die Meldung ist ab sofort für alle im <link http: www.usp.gv.at _blank external link in new>USP registrierten User möglich.
Mit diesem Newsletter wollen wir Sie auch auf das dafür eigens entwickelte <link http: www.monitoringstelle.at fileadmin i_m_at pdf handbuch_anwendung_zum_eeffg.pdf _blank external link in new>Handbuch auf der Website der Monitoringstelle aufmerksam machen. Große Unternehmen, Energieauditorinnen und Energieauditoren finden dort alle nötigen Informationen für die Meldung von Energieaudits.
Mit den besten Grüßen
Das Team der Monitoringstelle Energieeffizienz
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Haben Sie schon einen Account im Unternehmensserviceportal(USP) angelegt?
Energielieferanten, öffentliche Stellen, Unternehmen sowie Energiedienstleister (z.B. Energieauditoren), die Meldungen an die Monitoringstelle machen müssen oder Energieeffizienzmaßnahmen melden wollen, brauchen einen Zugang zur eigenes entwickelten Anwendung zum Energieeffizienzgesetz, die in das Unternehmensserviceportal (USP) eingebettet ist. Informationen, wie Sie diesen Zugang erhalten, finden Sie auf unserer Website.
<link http: www.monitoringstelle.at _blank internal link in new>>> Erfahren Sie mehr.
Meldung der Energieaudits bzw. Einführung eines anerkannten Managementsystems über die Online-Applikation „Anwendung zum Energieeffizienzgesetz“
Nachdem Sie sich bei der Monitoringstelle registriert (Voraussetzung für die Freischaltung der Applikation) und einen USP-Account angelegt haben, können Sie auf die Anwendung zum Energieeffizienzgesetz zugreifen. Diese finden Sie in Ihrem USP-Account unter der Kategorie „Meine Services“. Hier können Sie alle Daten, welche Sie über die Registrierung bei der Monitoringstelle oder zuvor beim BMWFW angegeben haben, einsehen und im gegebenen Fall auch ändern. Große Unternehmen, Energieauditorinnen und Energieauditoren können ab jetzt die Meldungen der externen Energieaudits oder der anerkannten Managementsysteme inklusive internem oder externem Energieaudit durch diese Applikation vornehmen. Wie diese Meldungen zu erfolgen haben, wird in einem eigens von der Monitoringstelle angefertigten Handbuch detailliert beschrieben. Dieses Handbuch finden Sie auf der Website unter folgendem Link: <link http: www.monitoringstelle.at fileadmin i_m_at pdf handbuch_anwendung_zum_eeffg.pdf _blank>
www.monitoringstelle.at/fileadmin/i_m_at/pdf/Handbuch_Anwendung_zum_EEffG.pdf
Energielieferanten können derzeit noch keine Maßnahmen melden, aber dennoch auf Ihre Daten Einblick nehmen und gegebenenfalls ihren Energieabsatz korrigieren. Die Meldung von Maßnahmen für Energielieferanten wird voraussichtlich im Dezember zur Verfügung stehen.
Bereits 410 externe Energieauditorinnen und Energieauditoren zugelassen
Externe Energieaudits nach Energieeffizienzgesetz dürfen nur von Expertinnen und Experten, die nach § 17 EEffG qualifiziert sind, durchgeführt werden. Diese müssen ihre Qualifikation bei der Monitoringstelle nachweisen und sich darüber hinaus in einem öffentlichen Register eintragen lassen. 410 externe Energieauditorinnen und Energieauditoren konnten bereits auf das Register der qualifizierten Energiedienstleister aufgenommen werden.
<link _blank internal link in new>>> Erfahren Sie mehr.