Newsletter | Juni 2016

Zum Nachlesen | Der Newsletter der Monitoringstelle Energieeffizienz vom Juni 2016.

 

  • Novelle der Energieeffizienz-Richtlinienverordnung:
    Stellungnahmen können noch bis 24. Juni abgegeben werden

     
  • Auch 2016 wird der Katalog an standardisierten Methoden und Einsparungswerten erweitert
  • Formular für die Übertragung einer etwaigen Übererfüllung der Lieferantenverpflichtung
    wird im Laufe des Jahres freigeschaltet
     
  • Hotline der Monitoringstelle: Geänderte Erreichbarkeit ab 1. Juli 2016
     

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ÖFFENTLICHE BEGUTACHTUNG DER NOVELLE ZUR RICHTLINIENVERORDNUNG ENDET AM 24. JUNI 2016

Das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft hat einen Entwurf zur Novellierung der Energieeffizienz-Richtlinienverordnung (RL-VO) vorgelegt und lädt Stakeholder dazu ein, im Rahmen der öffentlichen Begutachtung Stellungnahmen abzugeben. Mit der Novelle werden neue verallgemeinerte Methoden zur Bewertung von Einsparungen aufgenommen bzw. bereits bestehende Methoden überarbeitet. Die Stellungnahmen können noch bis 24. Juni 2016 an <link>post.III1@bmwfw.gv.at übermittelt werden.

<link http: www.ris.bka.gv.at external-link-new-window external link in new>>> Die Novelle zur RL-VO finden Sie hier.
 

DER KATALOG AN STANDARDISIERTEN EINSPARUNGSWERTEN für MAßNAHMEN WIRD LAUFEND ERWEITERT

Die Monitoringstelle erweitert periodisch die verallgemeinerten Methoden, die für eine Mehrzahl von Fällen angewendet werden können (gemäß § 12 Richtlinienverordnung). Diese Methoden werden von der Monitoringstelle Energieeffizienz in Zusammenarbeit mit verpflichteten Energielieferanten entwickelt und vom BMWFW im Einvernehmen mit dem BMASK und dem BMLFUW per Verordnung veröffentlicht.
 
 
Methodenentwicklung durch die Monitoringstelle 

Im Laufe des Jahres 2016 wird die Monitoringstelle - über die bestehenden Methoden hinaus - Grundlagen für folgende, neue verallgemeinerte Methoden erarbeiten:

  • Austausch von Warmwasser-Speichern
  • Steigerung der Energieeffizienz in Lüftungsanlagen in Gebäuden (Wärmerückgewinnung, …)
  • Energieeffiziente Standmotoren
  • Optimierung von Druckluft-Prozessen
  • Installation von Mikro-KWK-Anlagen
  • Car-Sharing und Car-Pooling
  • Hybride Heizungssysteme
  • Erweiterungen der Methoden betreffend „Wärmepumpe“

Zudem ist ein Leitfaden für die individuelle Bewertung von Energieeffizienzmaßnahmen sowie für die korrekte Bewertung von Energieeffizienzmaßnahmen im Bereich „Gebäude“ geplant (Verwendung des Energieausweises).
 

Methodenentwicklung durch Dritte

Im Sinne einer zusätzlichen Erweiterung der für verpflichtete Unternehmen verfügbaren standardisierten Bewertungsmethoden begutachtet die Monitoringstelle laufend Methodenvorschläge Dritter. Methodenvorschläge müssen sich an der  Struktur bestehender Methodenbeschreibungen sowie an den Vorgaben der Richtlinienverordnung orientieren und können laufend übermittelt werden.  Methodenvorschläge müssen "produktneutral" formuliert werden, d.h. prinzipiell muss es jedem möglich sein, die Maßnahme anzubieten.

Fragen bezüglich der Erarbeitung eigener Methodenvorschläge richten Sie bitte an <link>office@monitoringstelle.at mit dem Betreff „Methodenvorschlag 2016“.

 

Formular für die Übertragung einer Übererfüllung im lAufe des Jahres

Für Energielieferanten gibt es die Möglichkeit, eine etwaige Übererfüllung in einer Verpflichtungsperiode in das Folgejahr mitzunehmen. Für diese Übertragung der Übererfüllung wird in der Anwendung zum Energieeffizienzgesetz im USP ein Formular bereitgestellt. Im Formular können Energielieferanten neben dem Ausmaß der Übererfüllung auch jenen Anteil an dieser Übererfüllung angeben, der in Haushalten wirksam ist. Das Formular wird im Laufe des Jahres 2016 freigeschaltet.

 

Hotline der Monitoringstelle:
Geänderte Erreichbarkeit ab 1. Juli 2016

Seit Juni 2015 ist eine Hotline eingerichtet, damit alle, für die das Energieeffizienzgesetz anzuwenden ist, Informationen über Verpflichtungen und Meldefristen erhalten. Für Fragen ist die Monitoringstelle per Telefon (01/ 20 52 20) oder E-Mail (<link>office@monitoringstelle.at) erreichbar.

Ab 1. Juli 2016 ändert sich die Erreichbarkeit der telefonischen Hotline:
Montag – Freitag | 08:30 bis 12:30

Hinweis
Der gesamte Inhalt dieser Website bezieht sich auf das Energieeffizienzgesetzes (BGBl I Nr. 72/2014 – kurz EEffG). Viele Bestimmungen dieses Gesetzes (wie z.B. die Lieferantenverpflichtung oder die Auditverpflichtung für große Unternehmen) haben einen Geltungsbereich bis 31.12.2020. Ab dem Jahr 2021 sind die Vorgaben des novellierten Energieeffizienzgesetzes (EEffG Neu) abzuwarten.
Von Seiten des BMK wurden in diesem Zusammenhang Übergangsregelungen festgelegt. Diese finden Sie hier.