Newsletter | Juli 2016

Zum Nachlesen | Der Newsletter der Monitoringstelle Energieeffizienz vom Juli 2016.

 

  • Änderung der Energieeffizienz-Richtlinienverordnung kundgemacht
     
  • Hotline der Monitoringstelle: Geänderte Erreichbarkeit ab 1. Juli 2016
     

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Änderung der RICHTLINIENVERORDNUNG
am 30. Juni 2016 kundgemacht

Der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft hat am 30. Juni 2016 die Änderung der Energieeffizienz-Richtlinienverordnung (RL-VO) kundgemacht. Mit dieser Novelle werden neue verallgemeinerte Methoden zur Bewertung von Einsparungen aufgenommen bzw. bereits bestehende Methoden überarbeitet.

<link https: www.ris.bka.gv.at external-link-new-window external link in new>>> Die Änderung der RL-VO finden Sie hier.
 
 

Hotline der Monitoringstelle:
Geänderte Erreichbarkeit ab 1. Juli 2016

Seit Juni 2015 ist eine Hotline eingerichtet, damit alle, für die das Energieeffizienzgesetz anzuwenden ist, Informationen über Verpflichtungen und Meldefristen erhalten. Für Fragen ist die Monitoringstelle per Telefon (01/ 20 52 20) oder E-Mail (<link>office@monitoringstelle.at) erreichbar.

Ab 1. Juli 2016 ändert sich die Erreichbarkeit der telefonischen Hotline:
Montag – Freitag | 08:30 bis 12:30

Hinweis
Der gesamte Inhalt dieser Website bezieht sich auf das Energieeffizienzgesetzes (BGBl I Nr. 72/2014 – kurz EEffG). Viele Bestimmungen dieses Gesetzes (wie z.B. die Lieferantenverpflichtung oder die Auditverpflichtung für große Unternehmen) haben einen Geltungsbereich bis 31.12.2020. Ab dem Jahr 2021 sind die Vorgaben des novellierten Energieeffizienzgesetzes (EEffG Neu) abzuwarten.
Von Seiten des BMK wurden in diesem Zusammenhang Übergangsregelungen festgelegt. Diese finden Sie hier.