- Neue Methodenversionen treten in Kraft
- Neue Entsprechungsliste
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Für zwei Methoden treten neue versionen in Kraft
Gemäß der Novellierung der Richtlinien für die Tätigkeit der Nationalen Energieeffizienz-Monitoringstelle (RL-VO) vom 30.6.2016 treten für zwei bestehende Methoden neue Versionen in Kraft. Die bisherigen Methodenversionen können ab dem Inkrafttreten der neuen Versionen nicht mehr angewandt werden. Die geänderten Methoden finden sich in Anlage 1 der RL-VO vom 30.6.2016.
<link https: www.ris.bka.gv.at>>> Anlage 1 der RL-VO finden Sie hier.
Wassersparende Armaturen und Duschköpfe
Für Maßnahmen, die ab dem 1.8.2016 durchgeführt werden (Umsetzungszeitpunkt der Maßnahme), ist die Methode der RL-VO des 30.6.2016 anzuwenden. Die neue Methodenversion sieht ein zusätzliches Qualitätserfordernis vor (Beimischung von Luft) und schließt die Anrechenbarkeit von reinen Durchflussbegrenzern aus. Die bisherige Methodenversion (RL-VO vom 30.11.2015) kann nur für Maßnahmen angewandt werden, die bis zum 31.7.2016 durchgeführt wurden.
Effiziente Beleuchtung bei Haushalten
Für Maßnahmen, die ab dem 1.10.2016 durchgeführt werden (Umsetzungszeitpunkt der Maßnahme), ist die Methode der RL-VO des 30.6.2016 anzuwenden. Die neue Methodenversion sieht einen Sicherheitsabschlag von 0,4 vor. Die bisherige Methodenversion (RL-VO vom 30.11.2015) kann nur für Maßnahmen angewandt werden, die bis zum 30.9.2016 durchgeführt wurden.
Meldeformulare
Für Wassersparende Armaturen und Duschköpfe ist in der Anwendung zum Energieeffizienzgesetz (Datenbank) das bestehende Meldeformular weiter zu verwenden.Für Effiziente Beleuchtung bei Haushalten wird in der Anwendung zum Energieeffizienzgesetz (Datenbank) ab 1.10.2016 ein neues Meldeformular bereitgestellt, das den Sicherheitsabschlag von 0,4 beinhaltet.
Neue Entsprechungsliste aufgrund der RL-VO vom 30.6.2016
Die Entsprechungsliste gibt eine Übersicht, zu welchen Zeitpunkten welche Methoden gültig sind. Das relevante Datum dazu wird in der Spalte “Gültigkeit der Methode“ angezeigt.
Gegenüber der RL-VO vom 30.11.2015 sind vier neue Maßnahmen hinzugekommen, die ab 1.1.2016 für die Berechnung herangezogen werden können:
| 7.5 Öffentlicher Verkehr - Attraktivierungsmaßnahmen zur Verlagerung der Verkehrsleistung von
motorisiertem Individualverkehr*
| 7.6 Spritspar-APP*
| 7.7 Reifendruckkontrolle bei Pkw und Lkw*
| 7.8 Elektro-Fahrräder*
<link file:8140 download file>>> Die Entsprechungsliste finden Sie hier.
* Die Vorlage für die Meldung als Maßnahme im USP wird ab Ende des Jahres eingepflegt sein.