Energieeffizienzgesetz: Meldungen bis 14. Februar 2021
10.12.2020
Die Monitoringstelle Energieeffizienz ruft Energielieferanten dazu auf, ihre Effizienzmaßnahmen bis 14.02.2021 zu melden
Energieeffizienzgesetz: Meldungen bis 14. Februar 2020
11.12.2019
Monitoringstelle Energieeffizienz ruft Energielieferanten dazu auf, ihre Effizienzmaßnahmen und den Energieabsatz bis 14.02.2020 (24:00) zu melden.
Energieeffizienzgesetz: Meldungen bis 14. Februar 2019
06.12.2018
Monitoringstelle Energieeffizienz ruft Energielieferanten dazu auf, ihre Effizienzmaßnahmen und den Energieabsatz bis 14.02.2019 (24:00) zu melden.
Energieeffizienzgesetz: Meldungen bis 14. Februar 2018
18.12.2017
Monitoringstelle Energieeffizienz ruft Energielieferanten dazu auf, ihre Effizienzmaßnahmen und den Energieabsatz bis 14.02.2018 (24:00) zu melden.
Mitterlehner: Energieeffizienzgesetz bewährt sich auch im zweiten Jahr
10.03.2017
Gesetzliche Anforderungen gemäß EU-Vorgaben auch 2016 erfüllt - Unternehmen haben rund 10.000 Meldungen mit Energiesparmaßnahmen gemeldet - 7,21 Petajoule an Energie eingespart
Energieeffizienzgesetz: Meldungen bis 14. Februar 2017
05.12.2016
Monitoringstelle Energieeffizienz ruft Energielieferanten dazu auf, ihre Effizienzmaßnahmen und den Energieabsatz zeitgerecht zu melden.
Aussendungen der WKO zu Kulanzlösung unrichtig
15.02.2016
Die Monitoringstelle stellt fest: Aussendungen der WKO betreffend Kulanzlösung zur Meldung von Energieeffizienzmaßnahmen sind unrichtig.
Meldung von Energieeffizienzmaßnahmen
21.12.2015
Monitoringstelle Energieeffizienz ruft Energielieferanten zur zeitgerechten Meldung ihrer Effizienzmaßnahmen auf.
Hinweis
Der gesamte Inhalt dieser Website bezieht sich auf das Energieeffizienzgesetzes (BGBl I Nr. 72/2014 – kurz EEffG). Viele Bestimmungen dieses Gesetzes (wie z.B. die Lieferantenverpflichtung oder die Auditverpflichtung für große Unternehmen) haben einen Geltungsbereich bis 31.12.2020. Ab dem Jahr 2021 sind die Vorgaben des novellierten Energieeffizienzgesetzes (EEffG Neu) abzuwarten.
Von Seiten des BMK wurden in diesem Zusammenhang Übergangsregelungen festgelegt. Diese finden Sie hier.
Von Seiten des BMK wurden in diesem Zusammenhang Übergangsregelungen festgelegt. Diese finden Sie hier.
