Newsletter 1/2 | Februar 2018
Zum Nachlesen | Der Newsletter der Monitoringstelle Energieeffizienz von Februar 2018.
Neue Funktionen in der Anwendung zum EEffG im USP
Ab sofort gibt es in der Anwendung zum EEffG neue Funktionen und Vereinfachungen.
- Meldung der Verpflichtung gemäß § 10 EEffG und einer Anlauf- u. Beratungsstelle unter dem Menüpunkt „Energieabsatz“
- In der Statusübersicht wird das Einsparziel nur dann angezeigt, wenn auch für das jeweilige Jahr die Verpflichtung gem. § 10 bekanntgegeben wurde
- Bei einer bestehenden Übererfüllung wird der Anteil der Übererfüllung an Haushaltsmaßnahmen in der „Statusübersicht“ ab sofort gesondert ausgewiesen
- Bei tabellarischen Übersichten (z.B. bei Maßnahmen, Auditmeldungen,..) werden mehr Datensätze als bisher angezeigt
- Der Formularname wird vollständig angezeigt, sobald der Mauszeiger über das Feld geführt wird
- Kommentarfeld für Notizen im Maßnahmenformular verfügbar
Eine detaillierte Übersicht zu den neuen Funktionen finden Sie hier.
