Die Nationale Energieeffizienz-Monitoringstelle führt, aktualisiert und veröffentlicht gemäß § 24 (2) Z3 Energieeffizienzgesetz eine Liste von den gemäß § 9 bis § 10 verpflichteten Unternehmen. |
(Stand: Oktober 2021) |
Die Liste umfasst Energielieferanten (gemäß § 10 EEffG) sowie große Unternehmen (gemäß § 9 EEffG). Die Liste basiert auf den Selbstauskünften der jeweiligen Unternehmen und spiegelt den Stand der Registrierungen bei der Monitoringstelle Energieeffizienz für das Jahr 2020/2021 wider. Die Liste wird einmal jährlich aktualisiert. |
Unternehmen, die ihre Verpflichtung zur Registrierung nachholen wollen, können dies in der Anwendung zum Energieeffizienzgesetz (Menüpunkt "Unternehmen: Jahresmeldung") tun. |
Unter "Registernummer" wird die vom Unternehmen angeführte Registernummer (entweder Firmenbuch-, Vereinsregister-, Umsatzsteuernummer oder die Ergänzungsregisternummer) angegeben. |
Für alle Informationen der Monitoringstelle Energieeffizienz gilt der Haftungsausschluss.