Leitfäden

Leitfaden für die Bewertung von Gebäude-Maßnahmen mit Energieausweisen

Der vorliegende Leitfaden dient als Hilfestellung für die Bewertung von Energieeffizienz-Maßnahmen im Gebäudebereich unter der Verwendung von Energieausweisen. Energieausweise dienen als Quelle für Gebäude- und Energiekenndaten, die zur Berechnung von Energieeinsparungen verwendet werden können. Sie stellen außerdem geeignete Belege für die Maßnahmen-Dokumentation dar.


 (Leitfaden Bewertung von Gebäude-Maßnahmen)



Leitfaden für die individuelle Bewertung einer Energieeffizienzmaßnahme

Eine „individuelle Bewertung“ ist eine gutachterliche Evaluierung von Energieeinsparungen, die auf Basis der Vorgaben der Verordnung BGBl.II Nr. 394/2015 für einzelne Energieeffiziezmaßnahmen vorgenommen wurde.

Der vorliegende Leitfaden dient als Hilfestellung für die Bewertung von Energieeffizienz-Maßnahmen für die keine verallgemeinerten Methoden existieren oder fachliche Gründe gegen die Verwendung einer verallgemeinerten Methode schriftlich gegenüber der Energieeffizienz-Monitoringstelle dargelegt werden können.


 (Leitfaden individuelle Bewertung einer Energieeffizienzmaßnahme)

Hinweis
Der gesamte Inhalt dieser Website bezieht sich auf das Energieeffizienzgesetzes (BGBl I Nr. 72/2014 – kurz EEffG). Viele Bestimmungen dieses Gesetzes (wie z.B. die Lieferantenverpflichtung oder die Auditverpflichtung für große Unternehmen) haben einen Geltungsbereich bis 31.12.2020. Ab dem Jahr 2021 sind die Vorgaben des novellierten Energieeffizienzgesetzes (EEffG Neu) abzuwarten.
Von Seiten des BMK wurden in diesem Zusammenhang Übergangsregelungen festgelegt. Diese finden Sie hier.