Teilung von Energieeffizienzmaßnahmen

Prozess

Die Teilung von Maßnahmen ist für folgende Situationen erforderlich:

  • Ein Unternehmen hat Maßnahmen mit hohen Einspareffekten und möchte diese unter mehreren Energielieferanten aufteilen
     
  • Eine Maßnahme wurde von einer öffentlichen Förderstelle teilfinanziert und der Fördergeber stimmt der Anrechnung eines Energielieferanten zu, jedoch nur für einen Teil der Einsparungen

§ 17 (2) Energieeffizienz-Richtlinienverordnung: "Die Aufteilung in Energieeffizienzmaßnahmen, die kleiner als eine MWh sind, ist unzulässig; davon ausgenommen sind jene Energieeffizienzmaßnahmen, die zum Zeitpunkt der ursprünglichen Maßnahmensetzung geteilt werden."

Das heißt, die kleinste geteilte Einheit muss mindestens 1 MWh (1.000 kWh) groß sein. Ein Beispiel für die Ausnahme (Aufteilung zum Zeitpunkt der ursprünglichen Maßnahmensetzung):

Die Teilung der Maßnahme kann ausschließlich bei der ersten Übertragung (Maßnahmensetzer gegenüber einem Dritten) erfolgen. Bei einer Weiterübertragung beispielsweise von dem Dritten zu einem verpflichteten Energielieferanten gibt es keine weitere Möglichkeit der Teilung.
Die Teilung wird in der ersten Übertragungsvereinbarung durch die teilnehmenden Unternehmen festgelegt. Dazu ist von den Unternehmen eine „Maßnahmenteilungs-Kennziffer“ im folgenden Format zu erstellen (26-stellig):

JJMMTTATU00000000M00-00/00 

Bsp.: Ein Maßnahmenteil: 150821ATU12345678M01-04/20
Bsp.: Mehrere Maßnahmenteile: 150821ATU12345678M01-01bis04/20

  
Die Kennziffer hat folgende Nomenklatur:

  • Datum | 6-stellige Datumskennzeichnung
    Datum der Übertragungsvereinbarung
     
  • UID | 11-stellige Umsatz-Steuernummer 
    UID vom Unternehmen, das die Maßnahme umgesetzt hat und auf andere übertragen möchte. Die UID sollte alle relevanten Unternehmen abdecken. Sollte keine UID verfügbar sein, so kann in Ausnahmefällen eine andere Identifikationsnummer mit gleich viel oder weniger Zeichen in der Kennziffer verwendet werden.
     
  • Trennzeichen „M“
     
  • Maßnahme | 2-stellige Nummer 
    Wird vom Unternehmen, das die Maßnahme umgesetzt hat festgelegt - für den Fall, dass am selben Tag mehrere Verträge abgeschlossen werden.
     
  • Trennzeichen „-“
     
  • Maßnahmenteil | mehrstellige Nummer
    Ein Maßnahmenteil: Wird eine Maßnahme zB. in vier Teile geteilt, hat der erste Maßnahmenteil die Nummer "01", der zweite "02", der dritte "03" und der vierte "04". 

    Mehrere Maßnahmenteile: Werden mehrere Maßnahmenteile gleichzeitig eingemeldet - zB Teil eins bis vier - so ist die Maßnahmenteilungs-Kennziffer um "01bis04" zu erweitern.
     
  • Trennzeichen „/“
     
  • Gesamtanzahl der Maßnahmenteile | 2-stellige Nummer
    Wird eine Maßnahme in vier Teile geteilt, ist die Gesamtanzahl der Maßnahmenteile "04".

 

Die Maßnahmenteilungs-Kennziffer ist in der Übertragungsvereinbarung aufzunehmen und bei Meldung der Maßnahme in der Anwendung zum Energieeffizienzgesetz anzugeben.

Beispiel für die Übertragung von mehreren Maßnahmenteilen gleichzeitig an einen Energielieferanten:

Bei Eingabe mehrerer Teile einer Maßnahme gilt vereinfachend, dass nicht jeder Maßnahmenteil einzeln eingegeben werden muss, sondern mehrere Teile zusammengefasst werden können. Ein Energielieferant hat z.B. am 7. Jänner 2016 die Rechte an 30 von 90 Teilen einer Maßnahme übertragen bekommen und möchte die 30 Teile melden. Er muss nicht 30 separate Meldungen machen, sondern kann diese in einer zusammenfassen. Eine Maßnahmenteilungs-Kennziffer muss dennoch angegeben werden. Die Eingabe muss dem folgenden Format folgen:

160107ATU12345678M01-01bis30/90

 

Hinweis
Der gesamte Inhalt dieser Website bezieht sich auf das Energieeffizienzgesetzes (BGBl I Nr. 72/2014 – kurz EEffG). Viele Bestimmungen dieses Gesetzes (wie z.B. die Lieferantenverpflichtung oder die Auditverpflichtung für große Unternehmen) haben einen Geltungsbereich bis 31.12.2020. Ab dem Jahr 2021 sind die Vorgaben des novellierten Energieeffizienzgesetzes (EEffG Neu) abzuwarten.
Von Seiten des BMK wurden in diesem Zusammenhang Übergangsregelungen festgelegt. Diese finden Sie hier.