Fact Sheet für die Erstellung des Energieaudits
Große Unternehmen in Österreich müssen nach § 9 EEffG im Zeitraum 2015 bis 2020 ihren Energieverbrauch erheben und Verbesserungsmaßnahmen für die Energieperformance des Unternehmens erstellen.
Der Verpflichtung kann mit einem anerkannten Managementsystem, das gleichzeitig auch mindestens alle vier Jahre ein externes oder internes Energieaudit umfassen muss, oder mit einem alle vier Jahre durchgeführten externen Energieaudit nachgekommen werden.
Für die Energieauditverpflichtung der zweiten Runde wurde eine konsolidierte Wissenssammlung mit allen relevanten Informationen, bzw. Verweisen auf weiterführende Informationen erstellt. Das Fact Sheet soll großen Unternehmen und Energielieferanten als Hilfestellung für die Erstellung eines vollständigen Energieaudits dienen und häufige Unklarheiten klären.
Das Dokument bietet kompakte Informationen für folgende Bereiche:
- Zweck eines Energieaudits
- Gesetzliche Grundlagen für die Energieauditverpflichtung nach § 9 EEffG
- Inhaltliche Vorgaben für die kommenden Energieaudits
- Frist für die zweite Auditrunde (2019, 2020)
- Auditbeauftragung und Auditabnahme durch große Unternehmen
- Verbesserungsvorschläge für die Energieaudits basierend auf den Erfahrungen aus der ersten Energieauditrunde
- Das Managementsystem zur Erfüllung der Energieauditverpflichtung
- Grundprinzipien der Energieauditerstellung
- Verwendung von Energieeffizienzmaßnahmen für die Energielieferantenverpflichtung
- Meldung des Energieaudits in der „Anwendung zum EEffG“
(Fact Sheet Energieauditverpflichtung, Version vom 01.12.2018)
Von Seiten des BMK wurden in diesem Zusammenhang Übergangsregelungen festgelegt. Diese finden Sie hier.