Vorlagen | Meldung von Energieaudits
Zur Erfüllung der Verpflichtung können große Unternehmen entweder alle vier Jahre ein externes Energieaudit durchführen lassen oder ein anerkanntes Managementsystem samt Energieaudit einführen. Ein Energieaudit ist also in beiden Varianten notwendig.
Die Energieaudits werden in einem abschließenden Energieauditbericht dokumentiert. Der Bericht ist vom Energieauditor zu erstellen. Dieser dokumentiert die im EEffG geforderten Aktivitäten und Inhalte gemäß § 17 und § 18 EEffG sowie Anhang III. Der Bericht muss außerdem den Vorgaben der EN 16247-1 entsprechen.
Die Meldung des Energieaudits ist gemäß § 17 (4) EEffG Aufgabe des Energieauditors. Wünscht ein Unternehmen, die Meldung selbst durchzuführen, so ist dies auch möglich. Die Meldung des Energieaudits muss in einer entsprechenden Online-Anwendung im Unternehmensserviceportal des Bundes (USP) erfolgen.
Informationen zur Anwendung finden Sie im Handbuch "Anwendung zum Energieeffizienzgesetz"
Mitarbeiter des Unternehmens (z.B. interne Energieauditoren, Energiemanager, Umweltbeauftragte) oder externe Energieberater oder Energieauditoren, die z.B. die Durchführung von Audits melden wollen, brauchen dafür einen Zugang zur Anwendung zum Energieeffizienzgesetz.
Dies funktioniert so: Der USP-Administrator des Unternehmens loggt sich am Unternehmensserviceportal ein und kann Benutzerkonten für Personen, die Meldungen für das Unternehmen machen sollen, anlegen. Diese Benutzer erhalten einen Benutzernamen und ein Passwort und können sich damit im USP einloggen und entsprechend ihrer zugewiesenen Rechte auf die Anwendung zum Energieeffizienzgesetz zugreifen.
Im ersten Schritt muss nicht der umfassende Energieauditbericht, sondern lediglich eine Zusammenfassung der gewonnenen Erkenntnisse aus dem Energieaudit (und je nach Variante andere Dokumente) hochgeladen werden. Auf Verlangen ist der Monitoringstelle der Energieauditbericht zu übermitteln.
Zusammenfassung des Energieaudits
Die Zusammenfassung des Energieaudits mit der Unterschrift des federführenden Energieauditors ist in der Anwendung zum Energieeffizienzgesetz (USP) hochzuladen. In der Zusammenfassung müssen die wichtigsten Daten zum Energieverbrauch des gesamten Unternehmens und Angaben zu wesentlichen identifizierten Energieeffizienz-Potentialen und –Maßnahmen dokumentiert werden.
Das Formular für die Zusammenfassung des Energieaudits ist hier als Download erhältlich:
(Vorlage: Zusammenfassung des Energieaudits, Version vom 15.11.2018)
Vorlage für einen Energieauditbericht
Die Monitoringstelle Energieeffizienz bietet Energieauditoren eine Vorlage für einen Energieauditbericht an. Die Verwendung dieser Vorlage ist nicht verpflichtend, sondern als Hilfestellung zu verstehen. Bei der Durchführung des Energieaudits sind in jedem Fall die Bestimmungen des Energieeffizienzgesetzes sowie der ÖNORM EN 16247-1 einzuhalten.
Die Vorlage ist hier als Download erhältlich:
(Vorlage: Energieauditbericht, Version vom 15.11.2018)
Von Seiten des BMK wurden in diesem Zusammenhang Übergangsregelungen festgelegt. Diese finden Sie hier.