Sanierung und Erweiterung Amtsgebäude, Bruck a.d. Mur, Steiermark

Realisierung

Oktober 2010 bis September 2012

Bereich

Gebäude | rund 6.200 m² Nutzfläche

Umsetzer

Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H. (BIG)

Investitionen

rund € 8,5 Mio.

Einsparung

Verbesserung des HWB von 153 kWh/m²a auf 24 kWh/m²a

Maßnahmen

  • Biomasse-Nahwärme
  • Photovoltaik-Anlage
  • Wärmerückgewinnung
  • Reversible Wärmepumpe mit Energiepfählen
  • Innovative Solarwabenfassade
  • Energiemonitoring
   

Das bestehende Bezirksgericht aus den 60er Jahren wurde im Rahmen eines umfangreichen Demonstrationsprojekts nicht nur optisch modernisiert: Auch in Sachen Energieeffizienz konnte im Bezirksgericht Bruck/Mur ein neuer Standard gesetzt werden. Alternative Energieversorgungssysteme (Erdwärme, Solarwabenfassade, Photovoltaik, Nachtlüftungssystem) sorgen für einen deutlich niedrigeren ökologischen Fußabdruck und eine effiziente Nutzung von Energie.

Die innovative Solar-Waben-Fertigteilfassade mit dynamischen U-Werten (je nach Sonneneinfallswinkel, Sommer / Winter) ist das prägende Element der neuen Gebäudehülle. Durch diese und andere Maßnahmen konnte der Heizwärmebedarf von 153 kWh/m²a auf 24 kWh/m²a reduziert werden.

Durch die konsequente Reduktion des Nutzenergiebedarfs und die Erneuerung der Haustechnik konnte auch der Primärenergiebedarf um rund 60 % reduziert werden. Die Reduktion des Endenergiebedarfs und die Umstellung der Beheizung auf Biomasse-Nahwärme konnten die CO2-Emissionen um rund 75% reduzieren.


Highlights

  • Anspruchsvolle Kriterien für Energieeffizienz bereits im Planungsprozess
  • Solarwabenfassade, 3-Scheiben-Verglasung mit scheibenintegrierten Jalousien und Tageslichtlenkung
  • Einbau einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
  • Reversible Wärmepumpe mit Energiepfählen für Heizen und Kühlen
  • Umstellung von Gas-Kessel auf Biomasse-Nahwärmeversorgung
  • Stehlampen in den Büroflächen mit präsenz- und tageslichtabhängiger Steuerung


Haustechnik
Im Zuge der Sanierung wurde die bestehende Gasheizung auf Biomasse-Fernwärme umgestellt. Ergänzend dazu wurde eine reversible Wärmepumpe mit Tiefenbohrungen (80 - 100 m Tiefe) in die Lüftungsanlage eingebunden. Im Sommer dient das Kühlwasser aus den Tiefenbohrungen zur Vorkonditionierung der Luft (freie Kühlung), im Winter wird über die Wärmepumpe die Luft (ergänzend zur effizienten Wärmerückgewinnung) vorgewärmt.

Energiemonitoring
Die Steuerungs- und Regelungsfunktionen für alle wesentlichen gebäudetechnischen Elemente werden von einem zentralen Energiemonitoring übernommen. Das System wird auch zur Tageslichtoptimierung eingesetzt. Mit Hilfe des umfassenden Monitorings können Energieflüsse im Gebäude laufend beobachtet und alle relevanten Anlagenteile wie Lüftungsgeräte, Heizungs- und Kältegruppen überwacht werden. Die Verbrauchsdaten werden kontinuierlich aufgezeichnet und regelmäßig analysiert. Das Ergebnis dieser Auswertung wird zur Optimierung der Gebäudetechnik an den Betreiber weitergeleitet. Zudem ist mit Hilfe des Monitorings ein Nachweis möglich, dass die theoretischen Werte aus der Planung in der Praxis tatsächlich erreicht werden.


Beteiligte

Bauherr/Eigentümer
ARE Austrian Real Estate
Hintere Zollamtsstraße 1, 1030 Wien, www.are.at

Projektleitung:
DI Bernhard Göschl

Mieter:
Bundesministerium für Justiz
Museumsstraße 7, 1016 Wien

Bundesministerium für Finanzen
Hintere Zollamtsstraße 2b, 1030 Wien

Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen
Schiff amtsgasse 1-3, 1020 Wien

Architekt und Generalplaner:
Pittino & Ortner Architekturbüro ZT GmbH,
Seering 5, 8141 Unterpremstätten



Weitere Informationen zu diesem Projekt der BIG finden Sie hier.

Hinweis
Der gesamte Inhalt dieser Website bezieht sich auf das Energieeffizienzgesetzes (BGBl I Nr. 72/2014 – kurz EEffG). Viele Bestimmungen dieses Gesetzes (wie z.B. die Lieferantenverpflichtung oder die Auditverpflichtung für große Unternehmen) haben einen Geltungsbereich bis 31.12.2020. Ab dem Jahr 2021 sind die Vorgaben des novellierten Energieeffizienzgesetzes (EEffG Neu) abzuwarten.
Von Seiten des BMK wurden in diesem Zusammenhang Übergangsregelungen festgelegt. Diese finden Sie hier.