Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Österreichische Energieagentur ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.monitoringstelle.at
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1" beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar.
Die Website dient als Informationsplattform für Energielieferanten, Energiedienstleister und Unternehmen, welche Verpflichtungen im Zuge des Bundes-Energieeffizienzgesetzes (EEffG) zu erfüllen haben. Die Verpflichtungen des Bundes-Energieeffizienzgesetz laufen bis 31.12.2020. Nach diesem Zeitpunkt wird in Abstimmung mit unserem Auftraggeber – dem Bundesministerium für Klimaschutz – die Website inaktiv gestellt. Aus diesem Grund wird die Notwendigkeit einer Überarbeitung in Hinblick auf Barrierefreiheit als nicht erforderlich eingestuft (Stand: Ende September 2020). Sollte die Website im Zuge der Novellierung des Bundes-Energieeffizienzgesetzes weiterbetrieben werden, wird dies mit Fokus auf optimierte Barrierefreiheit geschehen.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
Alternativtexte bei einigen Bildelementen nicht passend
unklare Linkziele durch verlinkte Bilder ohne aussagekräftige Alternativen
Überschriftenstruktur bei einigen Templates nicht passend
Keine Main Landmark vorhanden
Labels bei einigen Formulare nicht korrekt zugeordnet
Tastaturbedienung nicht vollständig gegeben
Skiplinks sind nicht vorhanden
Tab Reihenfolge durch verborgene aber ansteuerbare Links nicht passend
Einige wenige Kontraste nicht ausreichend
Vollständige Sitemap bzw. Suche nicht vorhanden
Tastaturfokus in manchen Browsern nicht gut sichtbar
Die Seite ist nicht responsiv
Textabstände bei einigen Elementen nicht ganz passend
Links im Fließtext unterscheiden sich vom Text nur durch einen Farbunterschied
HTML Code mit einigen wenigen a11y relevanten Fehlern
manche Textelemente sind als Bilder eingebunden
PDF Dokumente tlw. nicht "technisch barrierefrei" (UA konform)
b) Unverhältnismäßige Belastung
Einige ältere PDF Dokumente sind nicht vollständig barrierefrei. Bei neuen Dokumenten wird darauf geachtet diese zu zugänglich wie möglich zu gestalten. Eine Überarbeitung von älteren PDF Dokumenten stellt allerdings einen sehr hohen Aufwand dar.
c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
Dateien mit Büroanwendungsformaten, die vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden und deren Inhalte nicht für laufende Verwaltungsverfahren des jeweiligen Rechtsträgers erforderlich sind
Inhalte, die als Archive gelten und somit ausschließlich Inhalte enthalten, die weder für laufende Verwaltungsverfahren benötigt werden noch nach dem 23. September 2019 aktualisiert oder überarbeitet wurden
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Erstellungsdatum: Diese Erklärung wurde am 18.09.2020 erstellt.
Vorlage für das Statement: MODEL ACCESSIBILITY STATEMENT (https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:e1dfb98d-5aa1-11e8-ab41-01aa75ed71a1.0001.02/DOC_2&format=PDF)
Grundlage des Statements: Manuelle und automatisierte Accessibility Evaluierung einer externen Beraterfirma von 9 Samples der Website (14.9.2020, PDF)
Die Erklärung wurde zuletzt am 18.09.2020 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben Beschwerdemöglichkeit
Sollten Sie auf unserer Seite Barrieren finden (zusätzlich zu den in dieser Erklärung bereits beschriebenen) bitten wir Sie uns diese Barrieren zu melden:
per Mail an:
office(at)monitoringstelle.at
Unsere Redaktion wird Ihre Meldung prüfen und wenn notwendig die gemeldeten Mängel beheben.
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Kontaktformular der Beschwerdestelle
Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.
Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren
Von Seiten des BMK wurden in diesem Zusammenhang Übergangsregelungen festgelegt. Diese finden Sie hier.
