Umsetzung der Energieeffizienz-Richtlinie gemäß europäischer Energieeffizienz-Richtlinie (EED)

Die EU hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2020 zwanzig Prozent ihres Primärenergieverbrauchs einzusparen und hat diese Maßnahme zu einem der fünf vorrangigen Schwerpunkte der Strategie Europa 2020 für ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum gemacht. 

In diesem Zusammenhang hat die Europäische Kommission am 22. Juni 2011 einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Energieeffizienz und zur Aufhebung der Richtlinien 2004/8/EG und 2006/32/EG vorgelegt. Nach einjähriger Verhandlung wurde vom Europäischen Rat am 4. Oktober 2012 die gegenständliche Richtlinie formell angenommen und am 14. November 2012 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Mit 4. Dezember 2012 ist diese Richtlinie in Kraft getreten. 

Mit dieser Richtlinie 2012/27/EU werden nunmehr bestimmte Aspekte des Energieeffizienzplans der Europäischen Kommission in verbindliche Maßnahmen überführt. Hauptzweck ist es, einen erheblichen Beitrag zur Erreichung des EU-Energieeffizienzziels (20 Prozent Primärenergieeinsparung EU-weit bis 2020) zu leisten.

Die Mitgliedstaaten sind aufgrund von Artikel 24 der EED verpflichtet, den darin festgeschriebenen Berichtspflichten nachzukommen.

FORTSCHRITTSBERICHT
Artikel 24 der EED verpflichtet die Mitgliedstaaten, jedes Jahr einen Fortschrittsbericht bzw. Nationalen Energieeffizienzaktionsplan, betreffend die Erfüllung der nationalen Energieeffizienzziele der Europäischen Kommission, vorzulegen:

Fortschrittsberichte

BERICHTE

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Fortschrittsbericht 2020

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Tabelle zu Fortschrittsbericht 2020

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Fortschrittsbericht 2019

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Tabelle zu Fortschrittsbericht 2019

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Fortschrittsbericht 2018 DOWNLOAD  
Tabelle zu Fortschrittsbericht 2018 DOWNLOAD  
Fortschrittsbericht 2016 DOWNLOAD  

 

Nationaler Energieeffizienzaktionsplan
Alle drei Jahre, beginnend mit dem 30. April 2014, ist ein nationaler Energieeffizienz-Aktionsplan an die Europäische Kommission zu übermitteln.

Nationaler Energieeffizienzaktionsplan (NEEAP)

BERICHTE

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NEEAP 2017 DOWNLOAD
NEEAP 2014

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Hinweis
Der gesamte Inhalt dieser Website bezieht sich auf das Energieeffizienzgesetzes (BGBl I Nr. 72/2014 – kurz EEffG). Viele Bestimmungen dieses Gesetzes (wie z.B. die Lieferantenverpflichtung oder die Auditverpflichtung für große Unternehmen) haben einen Geltungsbereich bis 31.12.2020. Ab dem Jahr 2021 sind die Vorgaben des novellierten Energieeffizienzgesetzes (EEffG Neu) abzuwarten.
Von Seiten des BMK wurden in diesem Zusammenhang Übergangsregelungen festgelegt. Diese finden Sie hier.