Bericht über den Energieverbrauch in öffentlichen Gebäuden
Gemäß § 23 Abs. 4 EEffG hat die nationale Energieeffizienz-Monitoringstelle periodisch einen Bericht über den jährlichen Energieverbrauch in erfassten Gebäuden laut Definition nach § 23 Abs. 1 EEffG zu erstellen.
Zusammenfassend lassen sich bezüglich des jährlichen Energieverbrauchs in den erfassten Gebäuden folgende Aussagen treffen: Die durchschnittliche Energiekennzahl-Heizung (EKZ-H) betrug für das Jahr 2019 16,146 kWh/m³, die Energiekennzahl-Strom (EKZ-S) 7,098 kWh/m³. Die durchschnittliche Gesamtenergiekennzahl (EKZ -H+S) lag bei 23,244 kWh/m³.
Der Verbrauch an Heizwärme konnte seit Anfang der 80iger Jahre in etwa halbiert werden. Das zeigt eine Abnahme der durchschnittlichen EKZ-H (heizgradtagbereinigt) von den erfassten Bundesgebäuden von 11,95 Wh/m³ x HGT im Jahr 1979 auf 5,86 Wh/m³ x HGT im Jahr 2019.
Berichte gem. § 23 Abs. 4 EEffG - Energieverbrauch in öffentlichen Gebäuden
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Von Seiten des BMK wurden in diesem Zusammenhang Übergangsregelungen festgelegt. Diese finden Sie hier.