Monitoringreport zu Klima- und Energiezielen
Gemäß § 7 Abs. 1 Bundes-Energieeffizienzgesetz (EEffG) haben der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft und der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft ab 2017 und danach jährlich einen gemeinsamen Evaluierungs- und Monitoringreport über die Erreichung der unionsrechtlich verbindlichen Klima- und Energieziele und die wechselseitigen Auswirkungen der Maßnahmen dem Nationalrat zu übermitteln. Aufgrund der Änderungen der Ressortzuständigkeiten in der XXVI Gesetzgebungsperiode (November 2017 - Dezember 2019) erfolgte die Vorlage dieses Berichts durch die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus, ab Jänner 2020 erfolgt die Vorlage des Berichts durch die Bundesministerin für Klimaschutz - BMK (XXVII. Gesetzgebungsperiode).
Klima- und Energieziele, Bericht gemäß § 7 EEffG Monitoringreport
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Berichtsjahr 2021 | DOWNLOAD |
Berichtsjahr 2020 | DOWNLOAD |
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Berichtsjahr 2017 | DOWNLOAD |
Von Seiten des BMK wurden in diesem Zusammenhang Übergangsregelungen festgelegt. Diese finden Sie hier.