Monitoringreport zu Klima- und Energiezielen

Gemäß § 7 Abs. 1 Bundes-Energieeffizienzgesetz (EEffG) haben der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft und der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft  ab 2017 und danach jährlich einen gemeinsamen Evaluierungs- und Monitoringreport über die Erreichung der unionsrechtlich verbindlichen Klima- und Energieziele und die wechselseitigen Auswirkungen der Maßnahmen dem Nationalrat zu übermitteln. Aufgrund der Änderungen der Ressortzuständigkeiten in der XXVI Gesetzgebungsperiode (November 2017 - Dezember 2019) erfolgte die Vorlage dieses Berichts durch die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus, ab  Jänner 2020 erfolgt die Vorlage des Berichts durch die Bundesministerin für Klimaschutz - BMK (XXVII. Gesetzgebungsperiode).

Klima- und Energieziele, Bericht gemäß § 7 EEffG Monitoringreport

BERICHT

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Hinweis
Der gesamte Inhalt dieser Website bezieht sich auf das Energieeffizienzgesetzes (BGBl I Nr. 72/2014 – kurz EEffG). Viele Bestimmungen dieses Gesetzes (wie z.B. die Lieferantenverpflichtung oder die Auditverpflichtung für große Unternehmen) haben einen Geltungsbereich bis 31.12.2020. Ab dem Jahr 2021 sind die Vorgaben des novellierten Energieeffizienzgesetzes (EEffG Neu) abzuwarten.
Von Seiten des BMK wurden in diesem Zusammenhang Übergangsregelungen festgelegt. Diese finden Sie hier.