Bericht zur Marktentwicklung gemäß §24 Abs. 2 Z.8 EEffG
Gemäß § 24 (1) Z 8 EEffG, besteht eine der gesetzlich festgelegten Aufgaben der nationalen Energieeffizienz-Monitoringstelle darin, den Markt für Energieeffizienz-Maßnahmen, Energieaudits und andere Energiedienstleistungen zu beobachten und Empfehlungen für die weitere Ausgestaltung der Rahmenbedingungen zu erarbeiten.
Um die Aussagen auf eine solide Datengrundlage stellen zu können, wurde ein repräsentativer Teil der Marktteilnehmer (> 2.000) auch in diesem Jahr angeschrieben und ersucht, ihre Erfahrungen durch die Beantwortung eines Web-Fragebogens mit der Monitoringstelle zu teilen.
Den von der Monitoringstelle verfassten Endbericht – basierend auf Antworten von bis zu 45% der angeschriebenen Teilnehmer – mit allen Auswertungen, detaillierten Ergebnissen und Kernaussagen des Fragebogens finden Sie hier zum Download:
Von Seiten des BMK wurden in diesem Zusammenhang Übergangsregelungen festgelegt. Diese finden Sie hier.