Stand Juni 2020
Liste der verpflichteten Unternehmen

Die Nationale Energieeffizienz-Monitoringstelle führt, aktualisiert und veröffentlicht gemäß § 24 (2) Z3 Energieeffizienzgesetz eine Liste von den gemäß § 9 bis § 10 verpflichteten Unternehmen.
Die Liste umfasst Energielieferanten (§ 10) sowie große Unternehmen (§ 9), basiert auf den Selbstauskünften der Unternehmen bzw. Konzernverbünden. Die Liste spiegelt den Stand der Registrierungen bei der Monitoringstelle Energieeffizienz des Jahres 2018 wider. Die Liste wird einmal jährlich aktualisiert.
Zur Liste:
(Die Liste der verpflichteten Unternehmen öffnet sich durch einen Klick auf das Symbol)
Von Seiten des BMK wurden in diesem Zusammenhang Übergangsregelungen festgelegt. Diese finden Sie hier.
