Liste der verpflichteten Unternehmen
Stand Oktober 2021

Die Nationale Energieeffizienz-Monitoringstelle führt, aktualisiert und veröffentlicht gemäß § 24 (2) Z3 Energieeffizienzgesetz eine Liste von den gemäß § 9 bis § 10 verpflichteten Unternehmen.
Die Liste umfasst Energielieferanten (§ 10) sowie große Unternehmen (§ 9), basiert auf den Selbstauskünften der Unternehmen bzw. Konzernverbünden. Die Liste spiegelt den Stand der Registrierungen bei der Monitoringstelle Energieeffizienz des Zeitraumes 2020/2021 wider. Die Liste wird einmal jährlich aktualisiert.
Zur Liste:
(Die Liste der verpflichteten Unternehmen öffnet sich durch einen Klick auf das Symbol)
Von Seiten des BMK wurden in diesem Zusammenhang Übergangsregelungen festgelegt. Diese finden Sie hier.